Produktionsgartenbau nutzt gesetzliche Übergangsregel

Deutschland bekommt gesetzlichen Mindestlohn

Mindestlohn GaLaBau
Ab 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Gegenwärtig beträgt er 8,50 Euro. Die Summe wird alle zwei Jahre angepasst. Foto: DGB

Deutschland bekommt 2015 erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn - flächendeckend und für alle Branchen. Der Bundestag mit sehr großer Mehrheit eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde, die von 2016 an durch eine Kommission alle zwei Jahre angepasst werden soll. Für Branchen wie Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sieht die Mindestlohnregelung Übergangsfristen bis 2017 vor. Der Gartenbau hat diese Möglichkeit mit einem Tarifvertrag bereits genutzt.

Jugendliche von Regelung ausgenommen

Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Für Langzeitarbeitslose muss erst nach sechs Monaten der Mindestlohn gezahlt werden. Auch für Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten gilt während Ausbildung oder Studium die Mindestlohnregelung nicht. Haben Praktikanten eine abgeschlossen Berufsausbildung, erhalten sie grundsätzlich den Mindestlohn.

Für einige Bereiche gelten bis 2017 Übergangsregeln. So können Branchen mit Tarifverträgen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze für zwei Jahre nach unten abweichen. Für Saisonarbeiter etwa in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro bereits ab 2015. Allerdings wird die kurzfristige Beschäftigung, in denen sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, von 50 auf 70 Tage ausgeweitet, befristet auf vier Jahre.

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IG BAU-Verhandlungsführer Harald Schaum ist zufrieden, dass der Produktionsgartenbau den Mindestlohn schrittweise einführt. Foto: IG BAU/Paul Schimweg

Um den Mindestlohn ausreichend kontrollieren zu können, soll der Zoll 1600 neue Mitarbeiter einstellen. Die Lohnuntergrenze sei ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die Wirtschaft kritisierte wiederholt, dass sie die Anhebung der Löhne für 3,7 Millionen Menschen ab 2015 zwischen neun und zehn Milliarden Euro koste. Die Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierten, auch wenn das Gesetz nun eine verlängerte Übergangsregelung vorsehe, "handelt es sich um den bedrohlichsten Eingriff in Tarifverhandlungen seit Bestehen der Bundesrepublik".

Im Produktionsgartenbau gilt ab dem kommenden Jahr zunächst eine Übergangsregelung. Für die rund 750.000 Beschäftigten im Gartenbau sowie der Land- und Forstwirtschaft wird ein tariflicher Mindestlohn von 7,40 Euro im Westen und 7,20 Euro im Osten Deutschlands gezahlt. Das beschlossen die Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeberverbände.

Mit der Tarifeinigung werden die Löhne ungelernter Arbeiter schrittweise an den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro herangeführt, den der Bundestag beschlossen hatte. Die Tarifparteien nutzen dabei die Anpassungszeit bis Ende 2017, die das Mindestlohngesetz erlaubt. Die Löhne steigen weiter auf 8,00 Euro West und 7,90 Euro Ost zum Jahresbeginn 2016, bundeseinheitlich 8,60 Euro Anfang 2017 und 9,10 Euro ab 1. November 2017. Die Branchen würden so "ein gutes Stück zukunftsfester" aufgestellt, sagte der IG-BAU-Verhandlungsführer Harald Schaum. Das Ergebnis sei ein für beide Seiten vertretbarer Kompromiss. Aus Sicht der Betriebe sei der Abschluss zwar besser als die gesetzliche Alternative, erklärte der Geschäftsführer der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, Burkhard Möller. Sonst hätten 2015 gleich 8,50 Euro bezahlt werden müssen und 2017 um die 8,80 Euro. Sein Verband sei aber weiter davon überzeugt, dass der Mindestlohn auf Dauer massive Produktionsrückgänge bringen werde, so Möller.

Lob von CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag begrüßte die tarifliche Regelung mit der IG BAU. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten "Verantwortungsbewusstsein und Gestaltungswillen" gezeigt, aber auch von der durch die Union im Koalitionsvertrag durchgesetzten Möglichkeit Gebrauch gemacht, für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017 abweichende Mindestlohnvorschriften auszuhandeln.

cm/dpa

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