Deutschlands Feuerversicherer

Sonstiges
Foto: Usien, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Deutschlands Feuerversicherer ändern ihre Regeln. Das Regressverzichtsabkommen bei übergreifenden
Schadenereignissen (RVA) wird zum 31. Dezember 2017 aufgehoben. Das beschlossen die Fachausschüsse Gewerbe-/Industriekunden und Privatkunden des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie die dem Abkommen beigetretenen Versicherungsunternehmen. Betroffen sind alle Kunden von Feuerversicherern in Deutschland.

Das RVA sorgte seit dem 1. November 1961 dafür, dass im Falle eines übergreifenden Feuerschadens die geregelte Fortführung der wirtschaftlichen Existenz der Versicherten gewährleistet war. Die beigetretenen Versicherungsunternehmen verzichteten auf Schadenersatzansprüche beim Verursacher eines Feuers, sofern er bei einem der RVA-Unternehmen versichert war. Die Regressforderung durfte allerdings 600000 Euro nicht übersteigen und nicht unter 150.000 Euro liegen. Inzwischen gebe es „ausreichende und deutlich bessere Möglichkeiten, sich durch eine Haftpflichtversicherung für die im RVA geregelten Fälle abzusichern“, erläuterte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Damit sei der Grund für das RVA entfallen. Die Gartenbau-Versicherung hat ihren Mitgliedern bereits empfohlen, den Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. cm

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