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Deutschlands Friedhofskultur ist immaterielles Kulturerbe

Die Friedhofskultur in Deutschland ist zum immateriellen Kulturerbe erklärt worden. Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission hat die Kultusministerkonferenz die Aufnahme in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis beschlossen. Damit würdigt die Bundesrepublik die lebendigen Ausdruckformen der Friedhofskultur in der Gesellschaft. Ein neu gegründetes "Kuratorium Immaterielles Erbe Friedhofskultur in Deutschland" will sich des Erbes annehmen.

Über fünf Jahre hatte sich eine "Initiative Kulturerbe Friedhof" unter Beteiligung des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) für eine Aufnahme in das Verzeichnis eingesetzt. Auf Wunsch der UNESCO-Kommission wurde der Antrag mehrmals überarbeitet. Stand am Anfang noch die identitätsstiftende Kraft der Friedhofskultur im Mittelpunkt der Bewerbung, so liegt der Schwerpunkt in der Endfassung auf den lebendigen Ausdrucksformen. Zudem ging es darum, sämtliche Trägergemeinschaften von Friedhöfen in das Vorhaben einzubinden. Dazu zählen neben städtischen als auch christliche, jüdische und muslimische Institutionen.

"Was es bedeutet Mensch zu sein, wird in besonderer Weise auf Friedhöfen deutlich", sagte Dr. Dirk Pörtschmann, Direktor des Museums für Sepulkralkultur in Kassel. Denn der Mensch brauche Rituale, um Verluste zu überwinden. "Die Art und Weise, wie wir unsere Gräber als kleine Gärten der Erinnerung individuell und oft auch selbst gestalten ist genauso besonders wie das Einbetten der Gräber in Parklandschaften", erklärte Prof. Dr. Norbert Fischer, Privatdozent für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte am Historischen Seminar der Universität Hamburg. cm

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