Deutschlands Vergaberecht soll modernisiert werden

Recht und Normen
Sigmar Gabriel will mit einem neuen Gesetz den Wettbewerb verbessern. Foto: Bundesregierung/Bergmann

Die Bundesregierung hat im Juni einen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Es ist die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren. Damit werden drei neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Struktur und Inhalt des Vergaberechts sollen in der Zukunft einfacher und anwenderfreundlicher werden.

Der Gesetzentwurf stärkt die Möglichkeiten für Auftraggeber, soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen. Der Regierungsentwurf stellt außerdem klar, dass das geltende Recht, vor allem das Arbeits- und Sozialrecht, stets einzuhalten ist, wenn öffentliche Aufträge ausgeführt werden. Das gilt vor allem für den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn.

Bundesminister Gabriel will mit dem Gesetzentwurf den Wettbewerb verbessern und eine Grundlage schaffen, Verfahren schneller und effizienter durchzuführen. "Dafür bringen wir die Vergabe öffentlicher Aufträge in das digitale Zeitalter", kündigte Gabriel an. Spätestens ab 2018 werde das komplette Verfahren für EU-weite Vergaben papierlos abgewickelt.

Mit der Modernisierung wolle die Regierung erreichen, dass die öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer werde. Besonders bei der Nachhaltigkeit komme der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildwirkung zu. "Darüber hinaus sichern wir Freiräume für die öffentliche Hand, wie etwa bei der kommunalen Zusammenarbeit und der Vergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Organisationen", so Gabriel. Grundlage des Gesetzentwurfs sind die im vergangenen Januar von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts. Künftig wird der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wesentliche Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten öffentlicher Aufträgen und Konzessionen umfassen.

Um die Anwendung des Gesetzes für die Praxis zu erleichtern, wird erstmals im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Außerdem sollen künftig die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland auf breiter Basis statistisch erfasst werden, ohne damit die Auftragnehmer zusätzlich zu belasten. Die Einführung einer solchen bundesweiten Statistik ist wichtig, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge einschätzen zu können. Bislang fehlen dafür valide Daten.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Abteilungsleiter (m/w/d) der Landschaftspflege /..., Worms  ansehen
Bezirksleitung Pflegebezirk für das Garten-,..., Düsseldorf  ansehen
Projektleiter*in (m/w/d) gesucht!, Gronau-Epe  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen