BGL schreibt an das Bundesfinanzministerium

Deutschlands Zollämter verlangen immer öfter Pkw-Steuern für Doppelkabiner

Steuern Nutzfahrzeuge
Doppelkabiner wie der VW Transporter T5 sind aus dem Garten- und Landschaftsbau nicht mehr wegzudenken. Foto: VW Nutzfahrzeuge

Schriftlich hat sich der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) beim Bundesfinanzministerium über fehlerhafte Steuernachberechnungen für GaLaBau-Betriebe beklagt. "Dabei werden Doppelkabiner-Lkw offenbar ohne weitere Prüfung Pick-up-Fahrzeugen gleichgesetzt", schrieb BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos im Januar an die Leiterin der Abteilung III "Zoll, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern", Ministerialdirektorin Tanja Mildenberger.

Seit knapp vier Monaten werden dem grünen Wirtschafts- und Arbeitgeberverband immer öfter solche Fälle aus dem ganzen Bundesgebiet gemeldet. Die zuständigen Zollämter behaupten dann regelmäßig, die Veranlagung als Pkw sei trotz zulassungsrechtlicher Einstufung als Lkw steuerrechtlich geboten, weil die Fahrzeuge überwiegend dem Personentransport dienten. Die Kfz-Steuer fällt damit deutlich höher aus als früher.

GaLaBau-Betriebe sind aufgebracht

Die betroffenen GaLaBau-Betriebe sind aufgebracht: Die Nischenfahrzeuge mit Doppelkabine und Pritsche sind seit gut 60 Jahren aus dem GaLaBau nicht mehr wegzudenken.

Die Doka-Versionen der VW Transporter T2 und T3 genießen bei Landschaftsgärtnern, Tief- und Straßenbauern regelrechten Kultstatus. Denn die Multi-Laster ermöglichen es, Menschen und Material zeitgleich und ohne weiteres Transportmittel zu befördern. Das Fahrerhaus bietet immerhin sechs Personen Platz.

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BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos schrieb an das Bundesfinanzministerium und kritisierte das Vorgehen der Zollämter. Foto: Neue Landschaft

Ein satter Steueraufschlag

Genau das soll die Unternehmen nun einen satten Steueraufschlag kosten. Wegen der Möglichkeit zur privaten Personenbeförderung werden sie kurzerhand Pick-ups und SUVs gleichgestellt. Während ein als Lkw veranlagter Mercedes-Benz Sprinter einen GaLaBau-Betrieb rund 210 Euro Steuern im Jahr kostet, müssen für dasselbe Fahrzeug als Pkw rund 420Euro an den Staat abgegeben werden. Hat ein GaLaBau-Betrieb eine Sprinter-Flotte von 20 derartigen Kleintransportern, ist das ein Steuerplus von 4.200 Euro pro anno. Bei einer Doka-Lebensdauer von geschätzten zehn Jahren würde sich das für diesen Betrieb in dieser Zeit auf 42000 Euro summieren.

"Die Doppelkabinen im Garten- und Landschaftsbau werden auf diese Art zum Kollateralschaden der gewollten Besteuerung von Pick-ups als Pkw", kritisiert BGL-Präsident Lutze von Wurmb die bundesweit neue Besteuerungspraxis. Sein Betrieb im schleswig-holsteinischen Tornesch plagt sich schon seit zehn bis 15 Jahren mit Steuerbescheiden des Hauptzollamts Itzehoe für Doppelkabiner herum. Jedes Mal, wenn sein Unternehmen einen neuen Doka-Typ erwirbt flattert bei ihm eine Einstufung als Pkw ins Haus.

Enormer bürokratischer Aufwand

Im Normalfall muss er dann Einspruch erheben und den Multi-Laster bei der Behörde vorführen. Zunächst einmal messen die Beamten die Länge der Fahrerkabine vom Gaspedal bis zur Rückwand, anschließend die Länge der Pritsche. Ist die Fahrerkabine nicht länger als die Pritsche, spricht das für eine Einstufung als Lkw. Sind dann auch noch eine Kiste und Gerätehalterungen an der Ladefläche vorhanden, gibt es im Laufe der kommenden Wochen immer grünes Licht für eine steuerliche Veranlagung als Lastkraftwagen.

Was die Ausfertigung der Doka-Steuerbescheide, ihr Versand per Post, die Bearbeitung der Widersprüche, die Kontrolle der Fahrzeuge, die Korrektur der Bescheide und der erneute Versand mit der Post den Staat jährlich bundesweit kosten, ist unbekannt. Bekannt allerdings sind die Bürokratiekosten die Deutschlands Unternehmen aus gesetzlichen Verpflichtungen entstehen, um Daten und sonstigen Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen und zu übermitteln: Jährlich sind es rund 45 Milliarden Euro.

Das Statistische Bundesamt erhebt seit 2012 einen sogenannten Bürokratiekostenindex. Er ist seither kaum gesunken.

Kfz-Zulassungspapiere nicht beachtet

Es sind genau solche Fälle wie die regelmäßig fehlerhafte Veranlagung der Dokas, die den Bürokratiekostenindex in Deutschland hoch halten. Dabei müsste es so nicht sein: Denn am Beginn eines Fahrzeuglebens steht die Zulassung mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und amtlichem Siegel. Und in diesen Papieren werden Doppelkabiner stets als Lkws eingetragen. Würden die Zollämter die Entscheidung der Kfz-Zulassungsbehörden beachten, gäbe es das ganze Hin und Her nicht. Möglicherweise sind die Zollämter hier sogar in der Pflicht. Denn der Grundsatz der Rechtssicherheit mahnt auch sie zu Rechtsklarheit, Verlässlichkeit und Berechenbarkeit. cm

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