Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.)

DGUV Regel 114-610

Branche Grün- und Landschaftspflege. 140 Seiten, zahlreiche Abbildungen, DIN A4, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin 2020, gedruckt 11,85 Euro, Download kostenfrei publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/3487/branche-gruen-und-landschaftspflege

Die DGUV Regel 114-610 "Branche Grün- und Landschaftspflege" bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege. Sie thematisiert Gefährdungen und mögliche Maßnahmen zu deren Vermeidung bei Grün- und Landschaftspflegearbeiten unter anderem im Freien, in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern oder mit Gefahrstoffen.

Sie enthält außerdem Hinweise zum Arbeiten mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie Praxishilfen (z. B. Muster-Betriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfpläne). Sie ersetzt die DGUV Regel 114-017 "Gärtnerische Arbeiten".

Bei Schnittarbeiten an Bäumen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Vor allem bei Arbeiten in relativ geringen Höhen ist vielen die Gefahr eines folgenschweren Absturzes nicht bewusst. Herabfallende Ast- oder Stammteile verursachen ebenfalls schwere Unfälle. Eine gefährliche Rolle können auch Einflüsse von Witterung, UV-Strahlung und Gelände spielen, genau wie biologische Faktoren. Dazu zählen Zecken, Hantavirus, Hundekot oder Pflanzen wie Ambrosia.

Neu ins Regelwerk aufgenommen wurden Fragen begrünter Dächer und Dachgärten, Handwerkzeuge, Maschinen mit Akkubetrieb, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Rettungstreffpunkte, die in großen Parks nötig sind.

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