Schluss mit dem Diktat des niedrigsten Preises

Die Europäische Union reformiert ihr Vergaberecht

Bisher kam bei europaweit ausgeschriebenen öffentlichen Aufträgen stets das billigste Angebot zum Zug. Diese Regelung wird nun abgeschafft. Künftig soll die Qualität bei Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen wieder im Mittelpunkt stehen. Zudem sollen kleine und mittlere Unternehmen auch bei großen Projekten es künftig einfacher haben. Allerdings bricht die Vergabereform mit dem in Deutschland üblichen Subsidiaritätsprinzip.

Alle Bauleistungen ab 5 Millionen Euro

Die neuen Regelungen für öffentliche Aufträge greifen bei Bauleistungen ab fünf Millionen Euro und bei Dienstleistungen ab 130.000 Euro. Ab diesen Summen müssen Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden. Das Europaparlament in Straßburg hat dazu drei Richtlinien verabschiedet, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Der Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind, hat bereits zugestimmt.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Landschaftsplaner (m/w/d), Elmshorn  ansehen
Bezirksleitung Pflegebezirk für das Garten-,..., Düsseldorf  ansehen
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Neu in das Vergabeverfahren eingeführt wird das Kriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots". Damit können Behörden den Schwerpunkt stärker auf Qualität, Umwelt- oder Sozialaspekte sowie Innovation legen, ohne den Preis und die Lebenszykluskosten der ausgeschriebenen Ware oder Leistung zu vernachlässigen. "Das neue Kriterium wird das Diktat des niedrigsten Preises beenden und die Qualität wieder in den Mittelpunkt stellen", erklärte Berichterstatter Marc Tarabella aus Belgien.

Mehr Lose für kleine Unternehmen

Um neue Wege geht es auch bei der Einführung des Instruments der "Innovationspartnerschaft". Sie soll es Behörden ermöglichen, mit einer Ausschreibung ein bestimmtes Problem anzugehen, ohne möglichen Lösungen vorzugreifen. Auftraggeber und Bieter erhalten damit Spielraum für die Entwicklung gemeinsamer Initiativen.

Das Bietverfahren für Unternehmen wird einfacher durch die Verwendung eines einheitlichen europäischen Auftragsdokuments in Form einer Eigenerklärung. Nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss die Originaldokumente vorlegen. Das wird den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 80 Prozent verringern, schätzt die Kommission. Die neuen Regeln fördern auch eine Unterteilung der Aufträge in Lose, damit kleine Unternehmen leichter mitbieten können.

Mit Subsidiaritätsprinzip gebrochen

Um Sozialdumping zu bekämpfen und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten, sehen die neuen Gesetze Regeln für Unteraufträge und schärfere Bestimmungen für Angebote, deren Preis ungewöhnlich niedrig ist, vor. Auftragnehmer, die die EU-Arbeitsrechtsvorschriften nicht beachten, können von einer Ausschreibung ausgeschlossen werden.

Weniger erfreulich für kleine und mittlere Unternehmen: Nach den neuen EU-Bestimmungen für Konzessionsverträge steht es den Mitgliedstaaten zukünftig offen, zu entscheiden, wer öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausführen soll - die Behörden, kommunale Eigenbetriebe oder der Privatsektor. Die neue Richtlinie enthält "keinerlei Forderung nach Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen", heißt es in dem Text. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat "das Ziel eines einfachen und entbürokratisierten Vergaberechts" begrüßt. Es sei positiv, dass die Kommunen künftig erweiterte Möglichkeiten hätten, Aufträge an ihre eigenen Einrichtungen vergaberechtsfrei zu vergeben, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg.

cm

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen