Die Modernisierung
Die Modernisierung des Vergaberechts liegt gut in der Zeit. Der Deutsche Bundestag hat im Februar die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) verabschiedet. Nun steht nur noch ein Beschluss des Bundesrates aus. Mit ihr wird am 18. März gerechnet. Die Verordnung kann dann im April in Kraft treten. Betroffen sind vor allem die komplett überarbeiteten Abschnitte zwei und drei der VOB, Teil A. Für die VOB, Teil B sind nur wenige Änderungen vorgesehen.
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