DIHK (Hrsg.)

Die neue Betriebsrentenreform - Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten praxisnah erklärt

betriebliche Altersversorgung (bAV) Politik und Verbände

Zum 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in Kraft getreten. Hintergrund war, dass Betriebsrenten noch nicht ausreichend verbreitet sind. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen bestehen Lücken. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz werden arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Regelungen geändert oder neugeschaffen, um die Betriebsrenten weiter auszuweiten.

Ergänzt wurden die steuerlichen Änderungen mit einem umfassenden BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017. Das 51 Seiten umfassende Schreiben stellt noch einmal verbindlich fest, dass nur Arbeitnehmer im ersten Arbeitsverhältnis (Steuerklassen I bis V) in den Genuss der staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung kommen. Es ist nicht zwingend eine Sozialversicherungspflicht vorgeschrieben. So können auch geringfügig Beschäftige, Versicherte eines berufsständischen Versorgungswerkes sowie GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer in den Genuss der steuerlichen Förderung kommen.

Die Publikation "Die neue Betriebsrentenreform" gibt einen umfassenden Überblick über die Neuregelungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht und beinhaltet auch Praxisbeispiele.

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