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Seit fast drei Jahren ist nun das "neue" Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Trotz vieler Unkenrufe ist die angekündigte Welle von Klagen wegen der baubetrieblich höchst brisanten Lösung der Vergütungsanpassung über die sog. "tatsächlich erforderlichen Kosten" ausgeblieben.1 So lässt sich zunächst konstatieren, dass das neue Bauvertragsrecht in punkto Vergütungsanpassung einen wissenschaftlich kontroversen wie auch zutiefst emotionalen Diskurs ausgelöst hat², der derzeit auch lebhaft andauert und mit dem Eingriff durch...