
Nach Werkvertragsrecht kann ein Auftraggeber jederzeit einen bestehenden Vertrag kündigen. Dies gilt für den VOB-Vertrag gleichermaßen, wie für den BGB-Vertrag. Ein derartiges freies Kündigungsrecht steht dem Auftragnehmer allerdings nicht zu. Er kann nur aus wichtigem Grund kündigen. Zwei solcher Kündigungsgründe sind in § 9 Abs. 1 VOB/B ausdrücklich genannt. Die Vorschrift ist hinsichtlich der Kündigungsgründe allerdings nicht abschließend, d. h. von der Rechtsprechung und § 648a BGB werden noch weitere wichtige Kündigungsgründe akzeptiert....