Komplettsysteme auf dem Vormarsch

Die zunehmende Bedeutung des Systemgedankens bei der gebundenen Bauweise

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Die gelungene Gestaltung einer großen Terrasse mit einem für den GalaBau entwickelten Komplettsystem unterstreicht die Bedeutung dieses Themas. Foto: Sievert

Im Gegensatz zu anderen Gewerken, in denen sich der Systemgedanke schon lange etabliert hat, tut sich der Garten- und Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) immer noch etwas schwer mit diesem wichtigen Thema. Bei der gebundenen Bauweise im Bereich der Pflaster- und Plattenverlegung ist jedoch ein Umdenken zu beobachten. Und es gibt auch gute Gründe dafür.

Nicht zuletzt in ökonomisch angespannten Zeiten, in denen der Fachbetrieb in erster Linie danach trachtet, seine Kapazitäten auszulasten und dabei mit spitzem Bleistift rechnen muss, stehen auch die zu verwendenden Baustoffe in der Kalkulation unter großem Kostendruck. So wurden Gewerke oftmals mit Komponenten unterschiedlichster Qualität, Güte und Beschaffenheit ausgeführt, eher selten stand dabei eine optimal aufeinander abgestimmte Systemkonformität im Vordergrund. Bei bestimmten Komponenten, beispielsweise den bei der gebundenen Bauweise üblichen wasserdurchlässigen, möglichst kapillarbrechenden Bettungsmörteln, werden oftmals sogar Baustellenmischungen eingesetzt.

Das kann bei Beanstandungen Konsequenzen haben, wenn die Güte beziehungsweise Funktionalität nicht entsprechend nachgewiesen werden kann. Darauf wird später noch ausführlicher eingegangen. Seit einigen Jahren nun schon boomt die Branche, nicht mehr die Auftragsakquise steht an erster Stelle, sondern die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Die Entwicklung bietet aber auch die Möglichkeit, bei der Herstellung von Gewerken noch stärker auf Qualität und Systemabstimmung zu achten. Auch Themen wie Ergonomie - die möglichst gesundheitsschonende Verarbeitung der eingesetzten Baustoffe - und die Umweltverträglichkeit spielen eine immer größere Rolle. Ferner sollte auf Systeme geachtet werden, die konkret für die Anwendung im GaLaBau entwickelt wurden, auch dazu später noch ausführlicher mehr.

Wie sieht die gängige Praxis heute noch oft aus?

Wenn die Entscheidung gefallen ist, zum Beispiel eine Terrasse nicht in klassisch ungebundener, sondern in gebundener Ausführung zu erstellen, beschäftigen sich Planer und Fachhandwerker mit der konkreten Ausführung und somit auch mit den Baustoffen, die zur Herstellung dieser Bauweise notwendig sind. Manche Kriterien aus der klassischen Bauweise können ignoriert werden, etwa die Abstimmung der Filterstabilität des ungebundenen Fugenmaterials zur eingesetzten Bettung. Stattdessen muss vielmehr geprüft werden, ob die technischen Werte des Pflasterfugenmörtels zu den eingesetzten Befestigungselementen passen, mit Blick auf Format, Dicke oder auch dem Ausdehnungsverhalten bei Wärme. Während sich bei Pflasterfugenmörteln und Haftbrücken weitestgehend Werktrockenmörtel durchgesetzt haben, finden auf Baustellen bis heute Baustellenmischungen eine gewisse Verbreitung, wenn es um wasserdurchlässige Bettungs- und Tragschichten geht. Und da gleichzeitig die technischen und auch ästhetischen Ansprüche an das Gewerk gestiegen sind - man denke nur an die anspruchsvolle Verlegung von großformatigen, dünnschichtigen Belägen - führten mangelnde Systemabstimmungen der Komponenten zu ärgerlichen Beanstandungen.

Wer ist Ansprechpartner bei Beanstandungen, wenn kein abgestimmtes System verbaut wurde?

Kommt es zu einer Beanstandung, möglicherweise mit Beweisverfahren (früher als Beweissicherungsverfahren bekannt) unter Beteiligung eines Gutachters, wird die Verwendung von nicht abgestimmten Systemkomponenten oder aber von Baustellenmischungen schnell zum Problem. Denn welcher Fachhandwerker nimmt schon von jeder Baustellenmischung, die für die Herstellung des Gewerkes verwendet wird, eine Probe und lässt diese in einem Baustofflabor auf Druck- oder Biegezugfestigkeit prüfen? Aus Zeit- und Kostengründen ist dies nicht der Regelfall. Aber es kann passieren, dass diese Werte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung für die Entscheidung eine Rolle spielen können, wenn ausgeführte Gewerke mit Regelwerken verglichen werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bei öffentlichen Bauvorhaben, denen in der Regel ein Leistungsverzeichnis vorangeht, die immer öfter auch Baustellenmischungen grundsätzlich ausschließen, kommt es vor, dass die verwendeten Baustoffe fremdüberwacht werden. Hier werden sogar die vom Hersteller gemachten Angaben in technischen Merkblättern überprüft, in dem Prüfzeugnisse vorgelegt werden müssen.

Zurück zur Praxis im privaten GaLaBau stellt sich bei nicht systemabgestimmten erstellten Gewerken die Frage, wer denn dann der Ansprechpartner für die Beanstandung ist. Der Hersteller der Haftbrücke? Der Hersteller des Pflasterfugenmörtels? Der Lieferant der Schüttgüter, wenn doch selbst gemischt wurde? Gerade hier zahlt sich für den Fachhandwerker der Systemgedanke mehr als aus, wenn er ein Komplettsystem von einem Hersteller einsetzt. Natürlich kommt es noch auf den Einzelfall an: wenn beispielsweise der Pflasterfugenmörtel erkennbar falsch verarbeitet wurde, spielt der Systemgedanke keine Rolle. Was aber, wenn es zu optischen Veränderungen auf der Oberfläche der Befestigungselemente kommt? Sind es Bindemittelrückstände, die die Verfugung mit sich gebracht hat, ist die Beurteilung noch vergleichsweise einfach. Wenn aber zum Beispiel der kapillare Transport bestimmter Inhaltsstoffe des Bettungsmaterials - Baustellenmischung - dafür verantwortlich ist, wird die Sache schon komplexer. Und selbst dann, wenn es sich um industriell vorgefertigte Produkte handelt, also Werktrockenmörtel oder bauchemische Produkte, kann das Problem durch den Umstand, die Produkte verschiedener Hersteller im Gewerk verwendet zu haben, zum Problem werden.

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Sievert | quickmix: System zweischaliges Mauerwerk. Abb.: Leimkühler
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Sievert | tubag: System vollgebundene Bauweise. Abb.: Michael Twyhues

Hier lohnt sich einmal der Blick in andere Gewerke. Die Abbildung 1 zeigt am Beispiel eines zweischaligen Mauerwerks, wie auch hier mit Systemen gearbeitet wird. Die Abbildung 2 schließlich zeigt ein Beispiel des Systemgedankens bei der vollgebundenen Bauweise. Es wird schnell klar, wo der Vorteil solcher Systeme liegt. Geprüfte Sicherheit aus einer Hand. In einigen Fällen bietet die Industrie sogar sogenannte Gewährleistungspartnerschaften an. Wenn eine Terrasse auf einer wasserundurchlässigen Betonplatte hergestellt wird, muss der Abtransport des Wassers, welches durch den dränfähigen Aufbau sickert und auf den WU-Beton trifft, gewährleistet sein. Auf dem Markt sind Gewährleistungspartnerschaften verfügbar, die ein funktionierendes, geprüftes System garantieren. So stimmt beispielsweise der Hersteller von Dränmatten sein System mit dem System des Lieferanten der Baustoffe für die gebundene Bauweise ab, der Planer oder Fachunternehmer erhält einen noch größeren Mehrwert bei der Herstellung des Gewerkes.

Regelwerke, Gutachter und Begriffe als wichtige Einflussfaktoren

Der alles zusammenfassende Begriff, der die Notwendigkeit eines in sich geschlossenen und abgestimmten Komplettsystems beschreibt, heißt Sicherheit. Natürlich sind auch geprüfte, in sich geschlossene und abgestimmte Systeme nicht per se zu 100 Prozent sicher. Denn es gibt oftmals weitere Einflussfaktoren auf der Baustelle, die selbst dem perfektesten System zu schaffen machen können, nicht baustoffgerechte Witterungsverhältnisse beispielsweise. Systemlösungen bieten aber dem Anwender ein viel höheres Maß an Sicherheit als die Nutzung nicht abgestimmter Systemkomponenten, die entweder selbst auf der Baustelle hergestellt oder von verschiedenen Herstellern, die stellenweise auch verschiedene System- und Produktphilosophien verfolgen, geliefert werden. Für Fachunternehmer, Baubehörden, Planer und ihre Mitarbeiter, die im Bereich Bautechnik mit der Zeit gehen, gibt es auf dem Markt eine unübersichtliche Anzahl von

Fortbildungsmöglichkeiten. Seminare von Herstellern, Fachverbänden, Baustofffachhandel, beruflichen Bildungsstätten etc., die Vielfalt ist groß. Dabei stößt man mitunter auf verschiedene Philosophien und Standpunkte, die die Anwendung auch scheinbar sicherer Systeme oftmals in Frage stellen. So werden beispielsweise von der Industrie produzierte Bettungsmörtel als Werktrockenmörtel wieder relativiert, obwohl geprüft und in immer gleichbleibender Qualität produziert, weil etwa auf Seminaren Körnungen für den Bettungsmörtel empfohlen werden, die in industrieller Fertigung nicht machbar sind. Und dann gerät der so geschulte Fachunternehmer doch wieder in Versuchung, eine Baustellenmischung herzustellen, mit den bereits beschriebenen Risiken. Es soll sogar auch schon Fälle gegeben haben, in denen der gleiche Referent, der auf einem Seminar eine solche Baustellenmischung wegen der von ihm favorisierten Körnung empfohlen hat, als Gutachter auf einer betroffenen Baustelle tätig wird. Dann kann der betroffene Fachunternehmer nur hoffen, dass keine Nachweise von ihm verlangt werden, welche Druckfestigkeit der selbst gemischte Baustellenbettungsmörtel nach 28 Tagen erreicht hat. Bei einem Werktrockenmörtel ist die Sache mit einem technischen Merkblatt oder einem Prüfzeugnis erledigt. Und der Fachunternehmer kann darauf vertrauen, dass die Baustoffindustrie Produkte entwickelt hat, die im Spannungsfeld von Wasserdurchlässigkeit, Druckfestigkeit etc. ein Höchstmaß an Sicherheit bieten.

Bekannte Regelwerke, beispielsweise die ZTV Wegebau, die 2013 eingeführt wurde und die gebundene Bauweise grundsätzlich sehr funktional definiert hat, ergreifen in der Frage der überlegenen Sicherheit von in sich geschlossenen Systemlösungen keine Partei. Allerdings führen im Grunde genommen die in Regelwerken geforderten, nachprüfbaren Werte schon fast automatisch zu Baustoffen, die in konstanter Güte und Qualität herstellbar sind. Nimmt man jedoch als Beispiel den in der ZTV Wegebau definierten Bettungsmörteltyp 2, für den Körnungen 2/5, 2/8, 4/8 oder 5/8 zu verwenden sind, ist eine 4/8 oder 5/8 Körnung als industriell vorproduzierter Werktrockenmörtel, der nur noch mit Wasser angemischt werden muss, nach Kenntnis des Autors auf dem Markt nicht verfügbar.

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Abb. 3 Tabelle 13 der ZTV Wegebau: Anforderungen und Prüfungen für hydraulisch gebundene Bettungenan der fertigen Leistung

Eine Ausnahme stellt die 2/5 Körnung dar, diese Körnung ist auf dem Markt als Werktrockenmörtel erhältlich. Und wer sich mit der Wasseraufnahme moderner, trassvergüteter Bettungsmörtel beschäftigt hat, stellt schnell fest, dass diese eine hervorragende kapillarbrechende Funktion ausüben. Daher macht es für die Industrie auch gar keinen Sinn, hier noch gröbere Körnungen anzubieten. Die Prüfung der Druckfestigkeit ist nach der DIN EN 12390-3 "Prüfung von Festbeton" Teil 3 durchzuführen. (Abb. 3: Tabelle 13 gemäß ZTV Wegebau) Im Schadensfalle besteht das Risiko für den Fachunternehmer, dass er dies auch für Baustellenmischungen nachzuweisen hat. Die im Herbst 2019 erschienene Neufassung der ATV DIN 18318, die die gebundene Bauweise wiederaufgenommen hat, empfiehlt - dies soll hier nicht unterschlagen werden - die Prüfung der Wasserinfiltration im fertigen Gewerk, die somit sowohl bei Werktrockenmörteln, als auch bei Baustellenmischungen angewendet werden kann. Hier hat man sich einer Norm aus dem Sportplatzbau bedient. Die DIN EN 12616, Verfahren A, beschreibt den Einsatz eines bestimmten Verfahrens. So müssen zwei Liter Prüfflüssigkeit in höchstens 10 Minuten abgeflossen sein. (Abb. 4: Tabelle 6 ATV DIN 18318)

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Abb. 4 Tabelle 6 aus der ATV DIN 18318:2019-09: Anforderungen und Prüfungen an gebundene Bettungen.

Aber: für die Prüfung der Druckfestigkeit ist die DIN EN 12390-3, analog zur ZTV Wegebau, definiert. Hier dürften sich also in letzter Konsequenz für Baustellenmischungen wieder hohe Hürden ergeben, wenn auch sicherlich gerade bei Terrassen das Thema Wasserdurchlässigkeit öfter kritisch betrachtet wird, als die Druckfestigkeit des Bettungsmörtels. Bei Hofauffahrten jedoch kann dies schon wieder aus einer ganz anderen, kritischeren Perspektive betrachtet werden, da dort höhere Lasteinträge in die Konstruktion zu verzeichnen sind.

Auch bei Systemlösungen genau hinsehen

Bei der Auswahl einer Systemlösung sollte man darauf achten, möglichst ein System auszuwählen, welches konkret für die hohe Beanspruchung im Außenbereich - den GaLaBau - entwickelt wurde. Ein bekanntes Beispiel ist die Haftbrücke zwischen der gebundenen Bettungsschicht und dem Befestigungselement, zur Verbesserung der Haftzugfestigkeit. Produkte, die primär für die Verlegung von Fliesen konzipiert wurden, sollte man nach Möglichkeit auch nur dafür verwenden. Spätestens seit dem Siegeszug der sogenannten Outdoor-Keramik kommt es zur Vermischung des Fliesenleger- und GaLaBau-Gewerkes, zumal weder ein Regelwerk aus dem GaLaBau, noch aus dem Fliesenlegergewerk das Thema eindeutig regelt. Allerdings soll das Thema in nächster Zeit in eine überarbeitete Version der ZTV-Wegebau integriert werden. Dennoch ist zumindest die Unterscheidung von Fliesen und Platten recht einfach. Outdoor-Keramiken sind aufgrund der gängigen Mindestdicke von 20 mm nicht als Fliesen, sondern als Platten zu definieren. Es ist festzustellen, dass einige Systemlösungen für die Verlegung auf dem Markt suggerieren, ideal sowohl für den Innen- und Außenbereich geeignet zu sein. Dabei kann ein solches System immer nur ein Kompromiss sein, ähnlich wie man es von Ganzjahresreifen her kennt. Bei Terrassen mit keramischen Befestigungselementen ist in der Werbung von der "Fortsetzung des Wohnzimmers im Garten" die Rede oder aber sie werden als "Fliesen für die Terrasse" bezeichnet.

Dagegen ist im Grunde genommen auch nichts einzuwenden, schließlich bietet ja eine Keramikterrasse eine dem gefliesten Wohnzimmer vergleichbare Optik. Hier sollte der Landschaftsgärtner dann aber genau hinsehen, was im Verlegesystem definiert ist. Ein Fliesenkleber beispielsweise, der nur für die Verlegung von Fliesen ausgelobt ist, jedoch ausdrücklich keine Platten miteinschließt, ist für die Verlegung von keramischen Befestigungselementen > 20 mm Dicke nicht ausgelobt. Richtig ist, dass Fliesenkleber mit der Auslobung nach DIN EN 12004 sowohl für die Verlegung von Fliesen als auch Platten im sogenannten Dünnbettverfahren geeignet sind. Allerdings verlangt die ZTV Wegebau Nutzungskategorie 1 (fußläufig genutzte Flächen) für den wasserdurchlässigen Bettungsmörtel eine Mindeststärke von 60 mm. Bei befahrenen Flächen sind es sogar mindestens 100 mm (Nutzungskategorie 2). Hinzu kommt bei Fliesenklebern ein hoher Kunststoffanteil, der die Gefahr des Verseifens bei der Verwendung im Außenbereich bergen kann.

Auf dem Markt sind naturweiße, trassvergütete mineralische Haftschlämmen erhältlich, die besonders für die Verlegung von Platten im Außenbereich geeignet sind. Somit könnte sich der GaLaBau die intensive Auseinandersetzung mit Systemen, die die Verwendung von Fliesenklebern vorsehen, ersparen. Abschließend sei darauf verwiesen, dass diese Hinweise sich primär auf die im GaLaBau übliche frisch-in-frisch Verlegung beziehen. Fliesenleger arbeiten in der Regel mit anderen Verlegetechniken, die daher auch nicht Gegenstand dieses Artikels sind. Beachten sollte der GaLaBau auch, dass der Gesetzgeber für das Fliesenlegerhandwerk kürzlich wieder die Meisterpflicht eingeführt hat. Ein weiteres Argument für den GaLaBau, die Sonderbauweise Verlegung von Outdoor-Keramik mit für den GaLaBau entwickelten Verlegesystemen auszuführen.

Fazit

Überall wo Probleme entstehen, werden Lösungen gesucht. Systemlösungen sind daher kein Selbstzweck oder übertriebenes Marketinginstrument, Systemlösungen sind die Antwort auf viele Probleme, die dem GaLaBau im Tagesgeschäft begegnen. Von alten Gewohnheiten - traditionellen Baustellenmischungen - Abstand zu nehmen, das fällt noch schwer. Doch die Zeiten ändern sich und der hohe Grad an Sicherheit, die Systemlösungen bieten, rechtfertigen das auch. Die Industrie ist auch in einigen Fällen in der Lage, Werktrockenmörtel nicht nur in Säcken, sondern beispielsweise auch als lose Ware in Silos anzubieten. Ein Durchlaufmischer garantiert ein optimales Mischungsverhältnis und damit die richtige Konsistenz der zu verarbeitenden Mörtel. Es empfiehlt sich, konkret beim Baustofffachhandel danach zu fragen, welche Industrie solche Lösungen anbieten kann. Und wo die Infrastruktur für die Stellung eines Silos nicht reicht, etwa weil kein Platz oder Starkstrom für den Durchlaufmischer zur Verfügung steht, kann gegebenenfalls ein Sackmischer eingesetzt werden. Auch ein solcher Mischer garantiert einen schnelleren Baufortschritt und die optimale Wasserzugabe. Somit steht der optimalen Verwendung von Komplettsystemen und der damit einhergehenden Sicherheit bei der gebundenen Bauweise nichts mehr im Wege.

Literaturnachweise

  • ZTV-Wegebau, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs. Veröffentlicht von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e V. (FLL)
  • VOB/C - ATV DIN 18318, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  • Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen, erschienen im Beuth Verlag, Berlin
  • DIN EN 12390 Prüfung von Festbeton, Teil 3 - Druckfestigkeit von Probekörpern, erschienen im Beuth Verlang, Berlin
  • DIN EN 12004-1, Mörtel und Klebstoffe für mineralische Fliesen und Platten, erschienen im Beuth Verlag, Berlin
  • DIN EN 12616, Sportböden - Bestimmung der Wasserinfiltrationsrate, erschienen im Beuth Verlag, Berlin
 Michael Twyhues
Autor

Betriebswirt / Produktmanager bei der Quick-mix Gruppe GmbH

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