Liefer- und Baufahrzeuge sowie mobile Maschinen

Diesel-Fahrverbote: Ausnahmen und Zuschüsse für Unternehmen

Bund, Länder und Kommunen wollen Unternehmen mit Ausnahmegenehmigungen und Zuschüssen zur Nachrüstung ihrer Kleinlaster vor geschäftlichen Nachteilen durch Diesel-Fahrverbote schützen. Erste Ausnahmegenehmigungen gab es bereits auf für Diesel-Fahrzeuge gesperrten Straßenabschnitten in Hamburg und Berlin. Beim ersten flächendeckenden Diesel-Fahrverbot Deutschlands will Stuttgarts Straßenverkehrsbehörde über 7000 Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Transport von Werkzeugen oder Material

Nach den Stuttgarter Regeln dürfen Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Lieferverkehr jederzeit in die Fahrverbotszone einfahren. "Unter Lieferverkehr ist der geschäftsmäßige Transport von Waren zu verstehen, wenn diese zu Gewerbetreibenden oder Kunden geliefert werden", heißt es auf der Website der Landeshauptstadt. "Zum Lieferverkehr zählen auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge, die als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen." Auch mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen dürfen dort weiterhin benutzt werden. Bis zum 1. Januar waren in Stuttgart jedoch nur 3663 Anträge für Ausnahmegenehmigungen von den Diesel-Fahrverboten eingereicht worden.

Das Bundesverkehrsministerium stellt seit dem 1. Januar zunächst rund 333 Mio. Euro für die Hardware-Nachrüstung von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einem SCR-System bereit. Von der Förderung profitieren können nach einer Schätzung des Bundesverkehrsministeriums von Anfang Dezember etwa 945.000 Fahrzeuge in Deutschland. Kurz vor Weihnachten nannte das Ministerium dann "zunächst mehr als hunderttausend Fahrzeuge".

Zuschüsse zur Hardware-Nachrüstung

Förderberechtigt sind Halter gewerblich genutzter Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 t. Das Geld ist jedoch ausschließlich für Unternehmen bestimmt, die ihren Firmensitz in jenen 65 Städten haben, in denen der Grenzwert von 40 µg Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten wurde, oder in einem angrenzenden Landkreis. Auch gewerbliche Fahrzeughalter deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat, sollen einbezogen werden. Als "nennenswert" gelten 25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr.

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Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen 4000 bis 8000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Fahrzeugen 6000 bis 12.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent der Umrüstungskosten ersetzt, mittlere Unternehmen 50 Prozent und große Unternehmen 40 Prozent. Pro Fahrzeug ist der Zuschuss bei leichten Fahrzeugen unter 3,5 t auf einen Höchstbetrag von 3800 Euro und bei schweren Fahrzeugen ab 3,5 t auf einen Höchstbetrag von 5000 Euro bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 begrenzt. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019 gilt ein Höchstbetrag von 3.000 Euro (< 3,5t) und 4000 Euro (? 3,5 t).

Förderanträge bei der BAV in Aurich

Förderanträge für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen können seit dem 1. Januar bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden. Das Antragsformular kann auf der Webseite der Bundesanstalt unter bav.bund.de heruntergeladen werden. Es muss ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg bei der BAV, Schlossplatz 9 in 26603 Aurich eingereicht werden.

Der Deutsche Bundesrat hat die neuen Förderregeln der Bundesregierung kritisiert. Die Förderung dürfe nicht allein in besonders belasteten Gebieten gewährt werden, erklärte die Länderkammer, sondern müsse flächendeckend im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehen. Außerdem sollte der Nachrüst-Zuschuss auch für kleinere gewerblich genutzte Fahrzeuge gewährt werden.

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