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Diesel-Fahrverbote: Nachrüstung von Nutzfahrzeugen gefördert

Abgasnormen Nutzfahrzeuge
SCR-Katalysatoren wie dieser von der Firma HJS in Menden im Sauerland sollen auch in Handwerker- und Lieferfahrzeugen besonders belasteter Städte zum Einsatz kommen. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser besichtigte ein etwas größeres Modell in diesem Sommer. Foto: MULNV, Albrecht

Angesichts drohender Diesel-Fahrverbote in vielen deutschen Städten, hat sich die Große Koalition auf ein Diesel-Paket verständigt. Dazu gehört die staatliche Förderung einer Hardware-Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen in Städten mit überhöhten Stickstoffdioxid-Mittelwerten mit bis zu 80 Prozent der Kosten.

Derzeit gelten 14 Städte in Deutschland als in diesem Sinne besonders belastet. Dazu zählen München, Stuttgart, Köln, Hamburg und Düsseldorf, nicht jedoch Berlin, Frankfurt am Main, Hannover und Leipzig. Förderberechtigt sollen Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 bis 7,5 t sein, die ihren Firmensitz in einer von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben. Auch gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in einer betroffenen Stadt hat, sollen entsprechend gefördert werden. Die Bundesregierung will mit den Automobilherstellern über die Kostentragung für den Restanteil verhandeln.

Verwendet werden sollen Katalysatoren, die das System der sogenannten selektiven katalytischen Reduktion (SCR) verwenden und Abgase mit Harnstoff reinigen. Sie mischen eine Lösung aus 32,5 Prozent reinem Harnstoff und demineralisiertem Wasser namens "AUS 32" dem Abgas bei. Die Produkte der Reaktion sind dann unschädlicher Stickstoff und Wasser.

An SCR-Nachrüstsystemen arbeiten mehrere Anbieter. Bislang gibt es jedoch nur Vorserienmodelle. Passgenau für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 t produziert werden kann erst, wenn der Bundesverkehrsminister die Anforderungen für das Nachrüstsystem festgelegt hat und eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt ist. Nach Auffassung der Hersteller könnte das im ersten Halbjahr 2019 der Fall sein.

Über die Preise einer Umrüstung - und damit die Kosten für die betroffenen Unternehmen - ist noch nichts bekannt. Außerdem schwierig: Pritschenwagen wären in diese Regelung nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht wohl eingeschlossen, Pkw-Hochdachkombis, deren zulässiges Gesamtgewicht niedriger liegt, jedoch nicht. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat das bereits kritisiert. cm

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