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Diesel-Fahrverbote rücken bundesweit immer näher

Diesel Nutzfahrzeuge
Foto: Rainer Sturm, pixelio.de

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rücken in vielen deutschen Großstädten immer näher. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zu insgesamt 28 Kommunen gerichtliche Schritte eingeleitet. Beklagt wurden, je nach Verantwortung für die Luftreinhaltepläne, die Städte selbst, Regierungsbezirke oder Landesregierungen.

Ziel des Umweltverbandes ist es, in Straßen, deren Luft zu stark mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden belastet sind, für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu sorgen, wenn nötig mit Diesel-Fahrverboten.

Grundlage der Klagen sind zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar dieses Jahres, die den Weg für Diesel-Fahrverbote frei machten (BVerwG 7 C 26.16, BVerwG 7 C 30.17). Sie können seither zonal verhängt werden, wenn sie nach Auffassung von Behörden oder Gerichten die einzige geeignete Maßnahme sind, die Grenzwerte einzuhalten.

In Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Aachen ist es dazu bereits gekommen. Dort werden auf richterliche Anweisung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Norm Euro-4 und älter im ersten Quartal 2019, für Dieselfahrzeuge der Norm Euro-5 im dritten Quartal 2019 in Kraft treten müssen.

Im Falle von Stuttgart muss die baden-württembergische Landesregierung mit einem Zwangsgeld rechnen, falls das Diesel-Fahrverbot nicht kurzfristig verhängt wird. Für Berlin und Mainz werden in diesem Monat Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auf Fahrverbotsklagen der DUH erwartet.

Im November werden Entscheidungen für Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund und Darmstadt fallen. Über Wiesbaden wird im Dezember entschieden. Weitere Fahrverbotsklagen will die Umwelthilfe in diesem Monat gegen die Städte Hagen, Bielefeld, Freiburg, Limburg, Oberhausen, Oldenburg und Wuppertal einreichen. Insgesamt kämpfen rund 70 Städte in Deutschland mit zu hohen Stickoxidwerten.

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