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Dieselfahrverbote: Nachgerüstete Handwerker-Kfz ausgenommen

Abgasnormen Bundesregierung und -ministerien
Die Sorge vor gesperrten Straßenabschnitten und flächendeckenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge bedrückt jetzt weniger Unternehmen. Foto: marog-pixcells, Fotolia

Dieselfahrverbote sollen nicht mehr im Mittelpunkt der Luftreinhaltung in deutschen Städten stehen. Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu ändern.

Nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen werden künftig bundesweit von Fahrverboten ausgenommen. Verkehrsverbote sollen bei einer Überschreitung von 10 Mikrogramm des Stickstoffdioxid-Grenzwerts als unverhältnismäßig gelten.

Handwerker- und Lieferfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen werden dann von Dieselfahrverboten ausgenommen, wenn sie über eine Hardware-Nachrüstung mit erhöhter Minderungsleistung verfügen und ihren Firmensitz in einer von Fahrverboten betroffenen Stadt oder ihren angrenzenden Landkreisen haben oder nennenswerte Aufträge in der Stadt erfüllen. Das gilt unabhängig davon, ob die Hardware-Nachrüstung öffentlich gefördert wurde oder nicht. Allerdings müssen stets die technischen Anforderungen für eine Förderung vorliegen.

Die Ausnahme von Dieselfahrverboten wird generell für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Diesel-Pkw und -Lkw bis 3,5 Tonnen) sowie schwere Lkw der Schadstoffklasse Euro VI (ab 3,5 Tonnen) gelten. Auch nachgerüstete Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind zugleich für 27 der wichtigsten deutschen Großstädte die drohenden Dieselfahrverbote fast vom Tisch. Sie kommen laut Gesetz "nur in Gebieten in Betracht, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist". In Städten, bei denen dieser Wert nicht überschritten wird, sind Fahrverbote laut Bundesregierung "in der Regel unverhältnismäßig". Der europarechtlich vorgegebene Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel könne wegen bereits beschlossener Maßnahmen auch ohne Verkehrsverbote eingehalten werden.

Voraussichtlich wird es unter anderem für Berlin, Hannover, Frankfurt, Essen, Bonn, Leipzig, Dresden, Nürnberg, Augsburg, Mainz und Ludwigshafen nun keine Dieselfahrverbote geben. In allen diesen Großstädten bewegt sich der gemessene Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert in der Luft zwischen 40 und 50 Mikrogramm, überschreitet den europäischen Stickstoffdioxid-Grenzwert also nur geringfügig. Mit Dieselfahrverboten rechnen müssen allerdings München, Köln, Dortmund, Darmstadt, Kiel und die BUGA-Stadt Heilbronn. Ihr Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert liegt über 50 Mikrogramm. In Hamburg und Stuttgart sind Dieselfahrverbote bereits in Kraft. Daran wird auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nichts ändern. cm

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