Digitale Verwaltung: Unternehmerkonto ist fast marktreif

Die digitale Verwaltung kommt voran. Bund und Länder liegen bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Digitalisierung von 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 im Zeitplan. Das teilte der Vorsitzende des IT-Planungsrats, Bremens Staatsrat für Finanzen, Hans-Henning Lühr, mit. Einige Themenbereiche seien inzwischen aus der Planungsphase heraus und gingen in die Umsetzung.

Vor allem für Unternehmen soll es einfache und schnelle Onlinedienste geben. Der bundesweit einheitliche Zugang zu Verwaltungsleistungen ist fast marktreif. Betriebe sollen künftig nur einmal ein Konto für Verwaltungsdienstleistungen einrichten müssen. Anschließend werden ihnen über den Zugang sämtliche Dienstleistungen der Verwaltung auf allen föderalen Ebenen und von jedem Ort aus zur Verfügung stehen. Verwaltungskontakte können dann direkt aus der Unternehmens-IT heraus abgewickelt werden.

Erste grundlegende Anforderungen von Betrieben an ein Unternehmenskonto wurden bereits erarbeitet. Das gilt beispielsweise für ein Rechte- und Rollenkonzept, mit dessen Hilfe ein Unternehmen nach der Erstregistrierung die Zugriffsrechte seiner Mitarbeiter verwalten kann. Ein sogenannter Super-Admin der das Unternehmenskonto registriert, soll überall Zugriff haben und Rollen und Rechte an Personen- oder Rollenkonten im Unternehmenskonto verteilen. Rollen und Rechte im Innenverhältnis sollen vom Unternehmen eigenständig verwaltet. So soll es möglich werden, Rechte an externe Dritte, wie Intermediäre für Steuerangelegenheiten oder Personalabrechnung, zu übertragen.

Überlegt wird auch, das Unternehmenskonto mit einer Payment-Komponente auszustatten, in dem Zahlungsdaten hinterlegt werden können. Das Konto soll Betrieben außerdem Auskunft über den Status aller laufenden Verfahren des Unternehmens geben. Über eine Benachrichtigungsfunktion vorhanden könnten die Behörden weitere Angaben zu einem Vorgang anfordern oder auf erteilte Genehmigungen hinweisen. Wenn Bescheide oder Genehmigungen im Postfach eingehen, sollen die Daten bei Bedarf maschinenlesbar sein, um medienbruchfrei weiterverarbeitet werden zu können.

Angedacht ist auch, es Beschäftigten zu ermöglichen, ihr persönliches Bürgerkonto mit ihrem Mitarbeiterzugang zum Unternehmenskonto zu verknüpfen. Bereits vorhandene und authentifizierte Zugänge zur Verwaltung wären dann auch am Arbeitsplatz für sie nutzbar.
cm/IT-Planungsrat

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