Kammern beklagen Rechtsunsicherheit und stärkere Steuerbelastungen

DIHK: Richtlinien zur neuen Erbschaftsteuer fehlen noch immer

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisiert, dass mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes weiterhin die Richtlinien mit den notwendigen Ausführungsregelungen fehlen. Damit bestehe noch immer keine Rechtssicherheit für eigentümer- und familiengeführte Unternehmen sowie ihre Nachfolger, so der Dachverband der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern. Die Probleme, die tatsächliche Erbschaft- oder Schenkungsteuerlast zu ermitteln, seien deshalb groß.

Positive Regelungen verpuffen

"Immerhin", so der DIHK in einer Erklärung zum Jahreswechsel, "hat das neue Gesetz die Grundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer - nämlich die Bewertung von Unternehmen - realistischer gestaltet." Bei dem häufig angewendeten "Vereinfachten Ertragswertverfahren" sei der entscheidende Multiplikator des durchschnittlichen Jahresertrags von knapp 18 auf 13,75 gesenkt worden. Das führe die der Besteuerung zugrundeliegenden Unternehmenswerte zumindest etwas näher an die Praxis heran.

"Andere positive Aspekte der Neuregelung verpuffen allerdings", heißt es in dem Schreiben. Das gelte beispielsweise für die Berücksichtigung der für Familienunternehmen typischen Verfügungsbeschränkungen. Seien etwa die Entnahme von Gewinnen und die Abfindungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters vertraglich begrenzt, könne ein Abschlag von bis zu 30 Prozent auf den Wert des begünstigten Betriebsvermögens vorgenommen werden. Das Problem: Der Gesetzestext für die maximal mögliche Gewinnentnahme sei nicht präzise ausformuliert worden und sei deshalb in der Praxis kaum anwendbar. Unklar bleibe es deshalb, wie der "steuerrechtliche Gewinn" zu bestimmen sei. Die meisten Gesellschaftsverträge bezögen sich selbst nicht auf diese Abgrenzung, sondern naheliegenderweise auf den handelsrechtlichen Gewinn.

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Richtlinie muss Klarheit schaffen

"Zu solchen Fragen müssen die Ausführungsregelungen der Finanzverwaltung nun endlich Rechtssicherheit schaffen", so der DIHK. Beispielsweise sei noch offen, wie Umschichtungen in verbundenen Unternehmen zu behandeln seien. Bei Unternehmensverbünden müssten für die Bewertung sogenannte Verbundvermögensaufstellungen erstellt werden. "Unklar ist hier, wie diese konkret aussehen sollen, beziehungsweise auf welcher Basis sie erstellt werden können." Ein weiteres Problem sei, dass manche Nachfolger gezwungen werden würden, einen Teil des Vermögens zu veräußern, um die nach der Neuregelung anfallende Erbschaftsteuer zahlen zu können. Bei Veräußerungen fielen aber Ertragsteuern an. "Werden diese Belastungen bei der Festsetzung der zu zahlenden Erbschaftsteuer berücksichtigt?", fragt der DIHK. So gebe es noch viele unbeantwortete Fragen, die die Freude über die Übernahme eines Unternehmens trüben könnten.

Unternehmen entlasten

"Unter dem Strich muss damit gerechnet werden, dass Nachfolger durch die Neuregelungen insgesamt auf jeden Fall steuerlich stärker belastet werden", bemängelt der Dachverband. Familienunternehmen seien aber der Markenkern des erfolgreichen Wirtschaftsstandortes Deutschland: "Gerade sie haben in schwierigen Zeiten alle Kräfte mobilisiert und an Standort samt Mitarbeitern festgehalten." Wirtschaft und Gesellschaft stünden unverändert vor großen Herausforderungen, schreibt der DIHK. Die fortschreitende Globalisierung, die Digitalisierung von Unternehmen und Verwaltung sowie die Integration von Flüchtlingen gehörten dazu. "Um dies zu meistern, sind aber dauerhaft gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen notwendig." Dazu gehöre ein Steuersystem, das die hiesigen Betriebe auch im internationalen Wettbewerb nicht benachteilige. Deshalb sollten Steuerentlastungen und Steuerreformen für Unternehmen ganz oben auf der wirtschaftspolitischen Agenda stehen.

cm/DIHK

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