Diskussion über Abschaffung von Baumschutzsatzungen
Banzhaf: „Regeln mit Bedacht und bürgerfreundlich einsetzen“
Europa erwärmt sich schneller als jeder andere Kontinent. Stadtbäume werden dringend gebraucht, um die Städte zu kühlen. Und doch gibt es laut Prof. Dr. Daniel Mühlleitner von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl eine „Tendenz zur Abschaffung von Baumschutzverordnungen“. Ist dieser Trend vernünftig?
Banzhaf: Stadtbäume sind ein unverzichtbarer Teil einer nachhaltigen, grün-blauen Infrastruktur für klimaresiliente, lebenswerte Städte. Sie spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung, speichern Kohlenstoff, verbessern die Luftqualität und leisten einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Genau auf den Schutz und Erhalt von Bestandsbäumen in der Stadt zielt auch Artikel 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO), für die der BGL sich im Gesetzgebungsprozess stark gemacht hat. So besagt das messbare Zwischenziel der Verordnung, dass der gesamte prozentuale Flächenanteil, der – von oben betrachtet – durch die Baumkronen gebildet wird, bis Ende 2030 konstant bleiben muss. Vor diesem Hintergrund bieten sich Baumschutzsatzungen als regulatorisches kommunales Hilfsmittel für die Stadtverwaltungen an, die geforderten Ziele von Artikel 8 W-VO einhalten zu können. Baumschutzsatzungen bieten den Vorteil, dass sie individuell auf die Bedürfnisse und örtlichen Gegebenheiten von Kommunen entwickelt und im Stadtrat verabschiedet werden. Entscheidend ist also, ob die jeweiligen Instrumente wirksam, verhältnismäßig und praktikabel sind.
Der BGL setzt sich für mehr Stadtgrün und mehr Stadtbäume ein. Die von der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) entwickelte Musterbaumschutzsatzung zeigt, dass ein moderner Baumschutz durchaus mit Augenmaß ausgestaltet werden kann. Unser Ziel sollte deshalb nicht die Abschaffung von Baumschutz sein, sondern im Gegenteil ein intelligenter und wirksamer Baumschutz. Dazu gehört auch eine nachhaltige Pflege und die Sicherung von Standorten – beispielsweise durch baumschutzfachliche Baubegleitungen.
Eigentum verpflichtet zugleich zum verantwortungsvollen Umgang mit Umweltgütern. Die Frage ist daher nicht, ob Eigentumsrechte gelten – das tun sie selbstverständlich –, sondern wie individuelle Interessen und das öffentliche Interesse an klimaresilienten Städten in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden können. Genau dafür sind kommunale Regelungen grundsätzlich ein geeignetes Instrument, wenn sie mit Bedacht, effizient und bürgerfreundlich eingesetzt werden.
Kritiker von Baumschutzsatzungen kritisieren einen hohen Verwaltungsaufwand, zu hohe Kosten und einen zweifelhaften Nutzen. Sie argumentieren auch, die Satzungen bevormundeten die Bürger, seien ein übermäßiger Eingriff in die Eigentumsrechte.
Banzhaf: Diese Kritikpunkte müssen ernst genommen werden. Jede kommunale Satzung verursacht Verwaltungsaufwand, sowohl für die Behörden als auch für Bürgerinnen und Bürger. Gerade deshalb sollten Baumschutzsatzungen klar, verständlich und praxisgerecht ausgestaltet sein.
Allerdings darf man die Diskussion nicht auf die Kosten einer Genehmigung reduzieren. Stadtbäume erbringen erhebliche Leistungen für die Allgemeinheit: Sie reduzieren Hitzebelastungen, verbessern das Stadtklima und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Diese Leistungen haben einen messbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert, der durch Studien von Wirtschaftsforschern belegt ist.
Prof. Martin Thieme-Hack schreibt in einem Kommentar für diese Zeitschrift, ihm fehle der Nachweis für eine Wirksamkeit von Baumschutzsatzungen. Er sorgt sich aber, dass Grundstückseigentümer aus Angst vor der möglichen Einführung einer Satzung, Bäume frühzeitig fällen, bevor sie in eine Baumschutzsatzung „hineinwachsen“ können.
Banzhaf: Prof. Thieme-Hack spricht einen wichtigen Punkt an. Tatsächlich sollte jede ordnungsrechtliche Maßnahme passgenau erarbeitet, auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und vor der Einführung kommuniziert werden. So ist eine gute Kommunikationsstrategie, die die Vorteile einer Baumschutzsatzung – auch für Grundstückseigentümer – darlegt, aus meiner Sicht ganz entscheidend.
Der von Prof. Thieme-Hack angesprochene mögliche Vorzieheffekt – also das frühzeitige Fällen von Bäumen vor dem Inkrafttreten einer Satzung – sollte ernst genommen und kommunikativ gut vorbereitet werden. Viele Kommunen betrachten Baumschutzsatzungen als wichtigen Bestandteil eines Gesamtpakets aus Beratung, Förderung, Nachpflanzungsverpflichtungen und Pflegekonzepten. So spricht sich der BGL für eine Kombination aus Anreizen, Beratung und Regelungen für den Erhalt und Schutz von Bäumen in der Stadt aus.
Mal ganz einfach: Bäume schützen durch Schatten und Abkühlung Menschenleben. Baumschutzsatzungen schützen Bäume. Die Zahl der hitzebedingten Todesfälle in Deutschland ist erheblich größer als die Anzahl der Opfer durch den Straßenverkehr. Zum Schutz der Menschen gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen, aber viele Menschen halten sich nicht daran. Ist das ein Argument für die Abschaffung von Tempolimits? Ich denke doch wohl nicht.
Steht der Trend zur Abschaffung von Baumschutzsatzungen auch mit einer Abwendung von Teilen der Bevölkerung von einer Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik mit naturbasierten Lösungen hin zu populistischen Konzepten im Zusammenhang, die eine Erweiterung von Grünflächen mit Verschwendung gleichsetzen? So formulierte es im Vorfeld des Berliner Abgeordnetenhaus-Wahlkampfs die dortige FDP.
Banzhaf: Die Ursachen für solche politischen Entscheidungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es wäre zu einfach, jede Abschaffung einer Baumschutzsatzung allein mit Populismus zu erklären. Ich sehe aber durchaus mit Sorge, dass in jüngster Zeit Maßnahmen für Klimaanpassung und Stadtgrün zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten. Dabei zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen eindeutig, dass naturbasierte Lösungen ein zentraler Bestandteil klimaresilienter Städte sind. Bäume und Grünflächen sind keine Luxusausstattung, sondern eine notwendige Infrastruktur für Gesundheit, Lebensqualität und Klimaanpassung. Aus meiner Sicht sollte die Diskussion deshalb stärker faktenorientiert geführt werden. Wer die Herausforderungen des Klimawandels ernst nimmt, kommt an einer Stärkung des urbanen Grüns nicht vorbei.
Was kann der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau für mehr Vernunft in der politischen Diskussion über Stadtbäume und eine Abkühlung der sommerlich überhitzten Städte tun?
Banzhaf: Der BGL wird weiterhin die Expertise seiner Mitgliedsunternehmen in die politische Debatte einbringen. Unsere Branche baut und pflegt die grüne Infrastruktur der Städte. Wir wissen aus der täglichen Praxis, welche Bedeutung Bäume für die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen haben.
Wir setzen uns für mehr Stadtbäume, für ausreichende Investitionen in die grün-blaue Infrastruktur, für die konsequente Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, für Klimaschutz und Klimaanpassung sowie für den Erhalt bestehender Baumbestände ein. Gleichzeitig stehen wir für Verkehrssicherheit und eine fachgerechte Baumpflege. Nicht jeder Baum kann unabhängig von seinem Zustand dauerhaft erhalten werden. Sicherheit und Baumschutz müssen gemeinsam gedacht werden.
Die entscheidende Frage lautet: Wie schaffen wir Rahmenbedingungen, die mehr Bäume in unsere Städte bringen, vorhandene Bäume erhalten und gleichzeitig praktikabel bleiben? Dazu fördern wir den Austausch auf allen politischen Ebenen und mit gleichgesinnten Verbänden. Wir stehen als grüne Branche für fachliche Kompetenz – auch in der Baumpflege. Mir ist wichtig, dass wir anstelle langwieriger ideologischer Debatten zu praktikablen Lösungen kommen, die vor Ort in den Kommunen auch umsetzbar sind.
Dafür braucht es natürlich ausreichende Mittel. Deshalb lasse ich nicht locker und kämpfe weiterhin für eine Verankerung unseres Themas im Grundgesetz, damit die Kommunen verlässliche Finanzhilfen des Bundes fürs Grün bekommen. Ich freue mich, dass es aus dem Bundesumweltministerium dazu aktuell viel Zustimmung gibt, aber es bleibt ein „dickes Brett“.
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