Dr. Herbert Franken

GaLaBau

Für 43 Jahre Arbeit für den Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) und seine Mitglieder wurde Dr. Herbert Franken, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, in einer feierlichen Zeremonie in Hannover zum Ehrenmitglied des Verbandes gekürt.

Franken studierte in Bonn, Köln, Innsbruck und Coimbra (Portugal) Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie. Die erste Referendar-Ausbildung absolvierte er ab 1966 im Stadtplanungsamt in Bonn. Nach dem zweiten Staatsexamen 1969 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn. Dort promovierte er zwei Jahre später mit dem Thema "Vereinbarkeit der Verstaatlichung mit dem EWG-Vertrag".1971, im Jahr seiner Promotion, wählte ihn der Beirat des Bund Deutscher Garten-Architekten (BDGA) unter dem damaligen Präsidenten Adolf Schmitt zum hauptamtlichen Geschäftsführer. Parallel dazu gründete Franken seine eigene Kanzlei.

1976 erschien der von ihm verfasste Einführungskommentar "HOAI für Landschaftsarchitekten" im Karl Krämer Verlag Stuttgart, der bis heute die Basis für alle weiteren Kommentierungen bildet. Ab 1977 stand der Rechtsanwalt dem Verband und seinen Mitgliedern als Justiziar zur Verfügung.

Schwerpunkte seiner Arbeit waren die Beratung und die Vertretung in allen juristischen Fragen, bei der Novellierung und bei der Auslegung der HOAI, bei Vertragsfragen und soweit zulässig bei Musterverträgen, im Wettbewerbswesen bei Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder bei behördlichen und gerichtlichen Verfahren oder Anhörungen.

Nicht weniger wichtig war die juristische Beratung bei der Berufshaftpflicht oder die Ausgestaltung der Rahmenverträge, die der Verband für seine Mitglieder abschloss. Nach der Vereinigung beider deutscher Staaten half Franken beim Aufbau neuer Strukturen in den östlichen Bundesländern. IBa

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