DSGVO: Ein Jahr allgemeine Datenverunsicherung

Seit dem 25. Mai 2018 kommen EU-weit neue Datenschutzregeln zur Anwendung. Bislang allerdings sind sie nur unzureichend umgesetzt worden - und verunsichern Unternehmen sowie Bürger gleichermaßen.

Im vergangenen Jahr berief sich ein Mieter in Wien auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU und beschwerte sich bei der Hausverwaltung darüber, dass sein Name auf dem Klingelschild steht. Daraufhin ordnete die Wohnungsgesellschaft an, die Namensschilder an den Klingeln von 220.000 Wohnungen zu entfernen.

Der Fall sorgte nicht nur in Österreich für Aufsehen, auch in Deutschland wurde wochenlang über den Sinn und Zweck der DSGVO diskutiert. Das ging so weit, dass sich die damalige Datenschutzbeauftragte genötigt sah zu versichern, dass die Namensnennung auf Klingelschildern keine automatisierte Verarbeitung von Daten sei - und damit auch nicht datenschutzrelevant.

Abzulesen war die Aufregung um die neuen Regeln auch an den Suchanfragen bei Google (Grafik): In der Woche vom 20. bis 26. Mai 2018 erreichte das Interesse für das Thema "Datenschutz-Grundverordnung" seinen Höhepunkt - heute wird der Begriff in Deutschland kaum noch gegoogelt. In der Sache geht es darum, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der EU zu vereinheitlichen. Mit der Umsetzung hapert es jedoch: Auch vier Monate nach dem 25. Mai hatte lediglich ein Viertel der Unternehmen die DSGVO komplett umgesetzt - die meisten halten sich noch heute nur unzureichend an die Regeln.

Vor allem für kleine Betriebe bedeutet die DSGVO einen enormen Aufwand, den sie oft nur mit externer Hilfe stemmen können. Gleichzeitig müssen sie hohe Strafen fürchten: Die Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz sind von 300.000 Euro auf bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes gestiegen. Bis Anfang 2019 sind deutschlandweit rund 40 entsprechende Bußgeldbescheide erlassen worden. Die höchste Einzelstrafe lag bei 80.000 Euro.

Die Datenschutzbehörden der Bundesländer können sich vor Anfragen und Beschwerden kaum retten. Allein in Nordrhein-Westfalen gab es 2018 rund 12.000. Einige zeugen davon, dass die Debatten in den Medien und sozialen Netzwerken über mögliche Anwendungsfelder der Verordnung viele Menschen eher verunsichern, als sie aufzuklären.

Im Dezember 2018 beispielsweise beschwerte sich eine Kundin bei ihrer Metzgereiverkäuferin, dass diese sie mit Namen anspreche. Tatsächlich ist das gute Gedächtnis der Verkäuferin zwar weder nach dem Bundesdatenschutzgesetz noch nach der DSGVO datenschutzrechtlich relevant. Doch in einem ironischen Facebook-Post hatte ein Salzburger Metzger im Juni 2018 angekündigt, seine Kunden aufgrund der DSGVO nur noch nach deren Zustimmung mit Namen zu begrüßen - und so die Verunsicherung ausgelöst. iwd

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