E-Call-Notrufsystem bald in allen Fahrzeugen Pflicht

Unternehmensführung Telematik
Schematische Darstellung des E-Call-Notrufsystems. Es soll die Anzahl der Verkehrstoten europaweit um mehrere Hundert senken. Grafik: Europäische Union

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in Kraftfahrzeugen schreitet fort. Spätestens ab Herbst 2018 müssen Neufahrzeuge mit dem E-Call-Notrufsystem ausgestattet sein. Mit diesem Call wird bei einem Unfall europaweit automatisch die nächste Notrufzentrale benachrichtigt.

E-Call ist ein wichtiges Projekt der eSafety-Initiative der Europäischen Kommission. Im Falle eines Unfalls erkennen Sensoren, wie schwer der Crash war.

Ein Indikator sind die Airbags: löst einer aus, setzt E-Call automatisch einen Notruf an die 112 ab. Übermittelt werden der Unfallzeitpunkt, die per GPS ermittelten Koordinaten des Unfallorts, die Fahrtrichtung, die Fahrzeug-ID, die Service Provider-ID und ein so genannter E-Call-Qualifier. Rettungsmaßnahmen sollen so rascher gestartet, die Anzahl der Verkehrstoten europaweit um mehrere Hundert gesenkt und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr reduziert werden.

Die neue E-Call-Infrastruktur soll ab dem 1. Oktober 2017 bereitstehen. Mit dem E-Call kann zugleich in jedem Fahrzeug eine technische Plattform für Zusatzdienstleistungen etabliert werden. Die EU-Verordnung sieht vor, dass parallel oder aufbauend auf dem bordeigenen E-Call-System umfangreiche Zusatzdienste angeboten werden sollen. cm

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