E-Government-Gesetz macht Behördengänge überflüssig

Politik und Verbände
Spätestens ab Mitte 2014 müssen alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein und Formulare in digitaler Form anbieten. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Der Deutsche Bundestag hat ein E-Government-Gesetz verabschiedet, das die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung erleichtern soll. Bund, Länder und Kommunen sollen nutzerfreundlichere, einfachere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anbieten können.

Spätestens ab Mitte 2014 müssen alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein und Formulare in digitaler Form anbieten. Viele Behördengänge lassen sich dann online erledigen. Durch die Regelung zur elektronischen Aktenführung und zum Scannen von Schriftsätzen, können künftig teure Aktenarchive entfallen. Auch wird das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren vereinfacht. "Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung", sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich.

Der Hightech-Verband Bitkom hat das neue Gesetz begrüßt: "Das E-Government-Gesetz wird der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen", sagte Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer. Das E-Government-Gesetz führt zwei weitere technische Verfahren ein, um die Schriftform zu ersetzen. Beim ersten Verfahren können elektronische Formulare in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises die Schriftform ersetzen. Das zweite Verfahren ist die De-Mail. Das von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Gesetz muss nun noch die Zustimmung der sozialdemokratisch regierten Länder im Bundesrat bekommen.

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