Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!
Die Stimmungslage im GaLaBau hat sich ein weiteres Jahr in Folge verschlechtert. Aber der GaLaBau wäre nicht der GaLaBau, wenn es nicht doch ein Hoffnungssignal gäbe. Und das ist nach der aktuellen Herbst-Konjunkturumfrage des BGL die Auftragslage. Sie wird von den Betrieben im Vergleich zum Vorjahr als positiver geschildert. Sie sei "gleich" oder "besser" finden immerhin 69,1 Prozent (2023: 66,6 %). Dass sie "schlechter" sei, berichten nur noch 30,1 Prozent (2023: 33,4 %). Die komplette Umfrage steht auf den Seiten 5 und 6.
Der Bundestagswahlkampf hat begonnen. Die noch im Amt befindlichen Mitglieder der Bundesregierung aus SPD und Grünen legen Projekte vor, die möglicherweise nur eine kurze Halbwertzeit haben. Dazu gehören die "Agenda Stadt grün-blau" und die "Baukulturellen Leitlinien des Bundes", die unter anderem eine "Qualifizierung, Ausbau und Vernetzung von Grün- und Wasserflächen" fordern. Auch die AfD will mitmischen und hat im Bundestag einen Antrag zur Förderung der Baumschulen eingebracht. (Seite 7)
Werkzeuge für Planung und Umsetzung von Freianlagen, die einfach umzusetzen sind, stellt Landschaftsarchitekt Thomas Herrgen vor. Es handelt sich vor allem um wasserdurchlässige Beläge, die praktisch 100 Prozent des Niederschlags versickern können. Dazu gehören Betonpflastersteine mit Abstandsnocken für breite Fugen oder offene Kammersysteme. Auch wassergebundenen Wegedecken, Grünmulden und Entwässerungsrinnen zur Versickerung können Wasser für das Stadtgrün zur Verfügung stellen. (Seiten 23 bis 27)
Weil fast jeder GaLaBau-Unternehmer rein rechtlich zugleich auch Kaufmann mit Rechten und Pflichten ist, rät Fachanwalt Rainer Schilling im Geschäftsleben einiges zu beachten. Wer beispielsweise Baustoffe kauft, hat die Pflicht, die Materialien unmittelbar nach Erhalt der Lieferung zu prüfen und Mängel anzuzeigen (§ 377 HGB). Anderenfalls gilt die Ware trotz Mangels als genehmigt. Auch Bestätigungsschreiben zu mündlichen Absprachen sind delikat. Wer Fehlern der Schreiben nicht widerspricht, hat sie akzeptiert. (Seiten 51 und 52)
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Es grüßt Sie herzlichst,
Ihr Christian Münter
NL-Stellenmarkt
