Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!
Kurz vor ihrem Ende hat die alte Bundesregierung ihr wohl wichtigstes Papier für das urbane Grün verabschiedet: Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS). Im Kapitel "Aktivierung von Stadtgrün" setzt sie das Ziel, Parkanlagen, Straßenbäume und Gebäudegrün weiterzuentwickeln und zu qualifizieren. Indikator für den Erfolg soll die "Erreichbarkeit kühlender Grünflächen" in den Städten werden. Kein Grund zum Jubel: Rein rechtlich könnte eine neue Bundesregierung diese Strategie auf Null setzen. (Seiten 8 und 9)
Was mit lebendigem Grün alles möglich ist, zeigt die österreichische Bundeshauptstadt Wien. Dipl.-Ing. Christine Holz, Leiterin der Stabsstelle Projektentwicklung & -steuerung der Wiener Stadtgärten, stellt die COOLing-Fibel ihres Hauses vor. Sie enthält knapp 70 Beispiele, wie mittels gezielter Begrünung das Mikroklima positiv beeinflusst werden kann, wo kühlende und schattenspendende Zufluchtsorte geschaffen wurden und wie der Cooling-Effekt von Wasser genutzt werden kann. (Seiten 29 bis 33)
Abnahmen nach VOB/B können vor Gericht scheitern. Denn: Eine Fertigstellungsanzeige nach VOB/B wird nicht automatisch zu einer Abnahme nach Bürgerlichem Gesetzbuch. Das Urteil ist eines von zwei neuen Gerichtsurteilen, die Fachanwalt Rainer Schilling vorstellt. Im anderen Urteil geht es um die Bauhandwerkersicherheit. Sie sorgt auch im Nacherfüllungsstadium dafür, dass Auftragnehmer nicht leer ausgehen, wenn ein Auftraggeber die Vergütung wegen angeblicher Mängel verweigert. (Seiten 46 bis 48)
Ich wünsche Ihnen einen unternehmungslustigen Start ins neue Jahr. Es grüßt Sie herzlichst,
Ihr Christian Münter