Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!
Ein Landscape-Bauleiter verdient im Schnitt etwa 100.000 Dollar im Jahr, ein angestellter Landscape-Geschäftsführer circa 200.000. Lesen Sie den Bericht von Prof. Martin Thieme-Hack aus Charlotte, North Carolina auf den Seiten 5 bis 7.
Zur Bundestagswahl am 23. Februar hat der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau einen umfangreichen Forderungskatalog aufgestellt. Er richtet sich an die Kandidaten der Parteien und plädiert für "eine grün-blaue Infrastruktur und damit für zukunftssichere, klimagerechte Städte". Unter anderem geht es um das "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz", die Städtebauförderung, das neue Baugesetzbuch, ein Sofortprogramm für Straßenbäume und eine Mautreform. (Seite 8)
Sportanlagen können bei Starkregenereignissen eine besondere Rolle spielen: Ihre großen Flächen und die spezifischen baulichen Gegebenheiten bieten Potenzial für nachhaltige Entwässerungslösungen. Landschaftsarchitekt Tom Kirsten stellt eine neue Bauweise zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Sportanlagen vor. In einer Versuchsanlage baute er im Erdplanum 6 m rohrlose Sickerpackungen mit 50 cm Breite und 40 cm Höhe ein. Es gelang eine Versickerung ohne Überstau in die Tragschicht. (Seiten 35 bis 39)
Auftraggebern steht es grundsätzlich frei, einen Vertrag ohne Grund zu kündigen. Zwar steht dem Auftragnehmer dann für den noch nicht ausgeführten Teil der Leistung die vertraglich vereinbarte Vergütung zu, schreibt Fachanwalt Rainer Schilling. Aber es kann Abzüge für ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft geben. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Vergütungsanspruch auf eine Pauschale begrenzt werden. Doch das Recht auf eine Vergütung geht nicht verloren. (Seiten 51 bis 53)
Ich wünsche Ihnen einen beherzten Start in den Vorfrühling. Es grüßt Sie herzlichst
Ihr Christian Münter
NL-Stellenmarkt
