Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!
von: Christian MünterDoch eine Auswertung von Umfragen in Bayern und Nordrhein-Westfalen zeigt, dass sich Beschlüsse gegen den Baumschutz spätestens seit 2018 zu einem Trend verfestigt haben. Inzwischen gibt es auch einen Berliner Politiker, der Geld für die Erweiterung von Grünflächen mit Verschwendung gleichsetzt.
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Das Bundesbauministerium hat im April den fünften Projektaufruf des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gestartet. Im vergangenen Jahr hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags das Förderprogramm auf Eis gelegt. Nun hat man sich besonnen und führt das Programm für mehr Stadtgrün fort. Allerdings wird es dafür weniger Geld geben als früher. Gerade 80 Millionen Euro stehen jetzt zur Verfügung. 2022 gab es noch 176 Millionen Euro.
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Mit trockenheitsverträglichen Stauden und Gehölzen beschäftigt sich Cordula Schill, Landschaftsarchitektin von der Planstatt Senner. Sie empfiehlt bei der Pflanzenverwendung einen mutigen Mix aus heimischen und nicht-heimischen Gehölzen und Stauden. Es komme auf die jeweiligen Ansprüche an. Wo eine vorwiegend heimische Pflanzenauswahl langfristig gedeihen kann, sei sie vorzuziehen. Doch: „Gerade bei den Gehölzen wird die Auswahl durch die Klimaerwärmung leider immer geringer.“
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Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sowie die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile müssen vom Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden: So regeln es VOB-Verträge in § 4 Abs. 3 VOB/B. Bau-Fachanwalt Rainer Schilling hat jedoch festgestellt, dass Unternehmer von Gerichten recht häufig verurteilt werden, weil sie ihre Bedenken nicht oder nicht ausreichend und rechtzeitig kundgetan haben. Ein Unternehmer dürfe sich grundsätzlich nicht blind auf die Vorgaben des Auftraggebers verlassen.
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Ich wünsche Ihnen, dass Sie in diesem Monat möglichst viele Aufträge abarbeiten können.
Es grüßt Sie herzlichst,
Ihr Christian Münter
NL-Stellenmarkt



