Ehrenamtliche Mitglieder
Ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) beziehen für ihre Tätigkeit kein Gehalt. Sie erhalten lediglich Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz, ein Sitzungsgeld von 70 Euro je Sitzungstag und einen Verdienstausfallersatz. Darauf wies der Vorstandsvorsitzende Martin Empl hin. Die Ehrenamtlichen beaufsichtigen unter anderem die landwirtschaftliche Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen.
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