Ein bundesweites Fäll- und Schnittverbot

Ein bundesweites Fäll- und Schnittverbot für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und andere Gehölze gilt wieder vom 1. März bis zum 30. September. Betroffen sind vor allem Straßenbäume, Alleen und Bäume in freier Landschaft. Ausgenommen sind jedoch Bäume in Gärten, Grünanlagen, Rasensportanlagen und auf Friedhöfen. Auch Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit sowie Baum- und Gehölzpflegemaßnahmen nach ZTV-Baumpflege und anderen einschlägigen Regelwerken sind davon ausgenommen.

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