Junge Landschaft

Eine Füllung für's Sommerloch!

von:
Junge Landschaft GaLaBau
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Tabelle 1

79. Folge I Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Empfehlungen, Normen und Richtlinien.

Füllen wir das Sommerloch, die berufsschulfreie Zeit, mit etwas Faktenwissen. Jeder kennt sicher die Situation: Man macht Sachen jeden Tag aufs Neue, sie wird zur Routine. Ist man dann gezwungen einem Außenstehenden alles genau zu erklären, fallen einem die einfachsten Elemente (Maße, Normen usw.) nur stockend ein.

Mir geht das so mit den ganzen Grundmaßen im Straßen- und Wegebau. Beispiel: Weiß jemand wie groß der Abstand von Anlehneirichtungen für Fahrräder sein sollte? Genau - das meine ich! Deshalb: Grundkurs "Maße auf der Straße".

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Tabelle 2 (oben) und 3 (unten)

Regeln, Regeln, Regeln …

Überall begegnen uns im Bauwesen Empfehlungen, Normen und Richtlinien. Im Verkehrsraum und dessen Umfeld gelten in erster Linie die Regelwerke des Straßenbaus. Wegen des großen Umfanges dieses Regelwerkangebotes versuche ich hier das Wichtige für den GaLaBau herauszufiltern.

In der obenstehenden Grafik sind die wichtigsten Straßen- und Wegeklassifizierungen des Straßenbaus aufgeführt. Sie werden in den Empfehlungen für Anlagen des Ruhenden Verkehrs (EAR), Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) erläutert.

Sie sind alle samt ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. In ihnen werden neuste wissenschaftliche Erkenntnisse eingearbeitet und somit geben sie den Stand der Technik wieder.

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Zwei wichtige Begriffe

Damit man genau weiß, von was hier geredet wird müssen zwei Begriffe klar sein. Das wäre Erstens: "Was ist ein Verkehrsraum?"; und Zweitens: "Was bedeutet Lichter Raum oder Lichtraumprofil?".

Unter Verkehrsraum wird der Raum im öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehr verstanden, der sich aus den typischen Breiten- und Höhenabmessungen von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen ergibt. Dabei werden auch die Bewegungsräume (fahrgeometrische und fahrdynamische Bedingungen, wie z. B. Wendekreis) einbezogen. Der Lichtraum zählt zusätzlich zum Verkehrsraum zur Seite und nach oben Sicherheitsräume hinzu, welche von festen Einbauten freizuhalten sind.


Die Flächeneinteilung im Verkehrsraum


Flächen für Fußgänger

Verkehrsräume für Fußgänger setzten sich aus dem Platz, den der Fußgänger benötigt, Sicherheitsabständen und verschiedenen anderen Abständen zusammen. Man kann nicht davon ausgehen, das die Breite des Seitenraumes (Siehe Abb. "Darstellung eines Seitenraumes für Wohnstraßen nach EFA") nicht errechnet werden kann. Um einen Anhaltspunkt für die Breite zu haben, werden in der EFA Beispiele vorgegeben.

Barrierefrei herzustellenden Flächen werden zusätzlich nach den Anforderungen der DIN 18024 gebaut. Einige wichtige Festlegungen findet man in Abbildung "Grundmaße für Barrierefreiheit Teil 1 und Teil 2".


Flächen für Radfahrer

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Tabelle 4

Radverkehrsflächen sind in unterschiedlichen Kombinationen denkbar. Dabei unterscheidet man in Flächen, die von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt werden und reine Radfahrstreifen. Aber auch die Lage der Radwege ist differenziert zu betrachten.

Radwege können sowohl straßenbegleitend als auch selbständig geführt, als eigenständiger Radweg oder Fahrradstraße, gebaut werden. Eine Sondergruppe bilden die Abstellplätze für Fahrräder (Siehe Abb. "Grundmaße für Radverkehr nach RASt").


Flächen für Kraftfahrzeuge (ruhender Verkehr)

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Tabelle 5

Überall dort wo Verkehr nicht fließt, also keine ständige Bewegung vorherrscht, spricht man von ruhendem Verkehr. Das trifft in der Regel im öffentlichen Straßenraum auf Parkbuchten und Längsparkstreifen zu. Aber auch Stichstraßen und Wendeanlagen (z. B. "Wendehämmer"), separate Parkanlagen außerhalb des Straßenraumes und Einstellplätze auf privatem Grund gehören dazu.

Sicher kann jeder vorstellen, dass es bei der großen Anzahl von Fahrzeugtypen schwer fällt eine Normgröße festzulegen. Dazu wurde für die einzelnen Fahrzeuggrößen (Pkw, Lkw, Bus usw.) jeweils ein Bemessungsfahrzeug beschrieben. An dieser Stelle gehe ich wegen des Umfanges der Datenmenge nur auf das Bemessungsfahrzeug "Pkw" ein. Für Parkflächen sind folgende Aufstellungsvarianten vorgesehen: Längsaufstellung, Senkrechtaufstellung und Schrägaufstellung. Im öffentlichen Bereich findet man überwiegend die Längsaufstellung seitlich zum Fahrstreifen. Die Schrägaufstellung ermöglicht erlaubt zügiges Ein- und Ausparken. Sie findet vorwiegend ihre Anwendung in Fahrgassen mit Einbahnstraßencharakter. Bei der Senkrechtaufstellung wird von Zweirichtungsverkehr in der Fahrgasse ausgegangen. Das erfordert breite Fahrgassen und eine Einberechnung eines hohen Überhanges. Für diesen ist mindestens 0,70 m vorzusehen. Der Überhangstreifen ist in der Regel befestigt.

Zusatzinformationen findet man zu diesem Thema in der Norm DIN 18024 und im "Lehr - Handbuch für den Garten- Landschafts- und Sportplatzbau" (7. Auflage), welcher auch für diesen Artikel als Quelle Pate gestanden hat.

Uwe Bienert

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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