
Quelle: BBSE 2021
Die zum 01. August 2023 in Kraft tretende Mantelverordnung soll eine bundeseinheitliche Verwertung von mineralischen Abfällen gewährleisten und zugleich eine Neuordnung der rechtlichen Anforderungen an die Deponierung und das Recycling von mineralischen Bauabfällen darstellen. Welche Änderungen und Neuerungen auf die Akteure im Landschaftsbau zukommen, wird im folgenden Beitrag aufgezeigt. Primär werden Neuerungen in Bezug auf Umgang und Verbleib von mineralischen Bauabfällen sowie Bodenmaterial dargestellt; diese sollen bestenfalls im...