ELStAM: Länder appellieren an Arbeitgeber

Für alle Arbeitgeber ist der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) seit der Dezemberabrechnung 2013 verpflichtend. Der Übergangszeitraum endete zum Jahreswechsel. Aus diesem Grund haben die Finanzverwaltungen der Länder alle Arbeitgeber, die im September noch keine Daten abgerufen haben, angeschrieben und zum Abruf aufgefordert. Die Lohnsteuerkarte hat endgültig ausgedient.

Die für die Lohnabrechnung zwingend notwendigen Daten erhalten Arbeitgeber aktuell nur noch über die ELStAM-Datenbank. Dort werden auch alle Änderungen verarbeitet, gespeichert und zur Verfügung gestellt. Für den Zugriff benötigen die Arbeitgeber eine Authentifizierung (Zertifikat), die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Ist ein Zertifikat, beispielsweise bereits für die Übermittlung der Umsatz- oder Lohnsteueranmeldungen nicht vorhanden, muss dieses über das Elster-Online-Portal beantragt werden.

Im Grundsatz greifen die Lohnabrechnungsprogramme direkt auf die ELStAM-Datenbank zu. Arbeitgeber, die keine Software zur Lohnabrechnung verwenden, können die Daten über das kostenlose Programm der Finanzverwaltung Elster-Formular abrufen.

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