FLL-Fachtagung "Gebietseigenes Saatgut"

Empfehlungen bei Begrünungsmaßnahmen in der freien Landschaft

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FLL-Karte Regiosaatgut-Ursprungsgebiete. Fotos: FLL
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Empfehlungen bei Begrünungsmaßnahmen in der freien Landschaft.

Mit der Fachtagung "Gebietseigenes Saatgut - neues Regelwerk als Standard für Genehmigungsbehörden?" bot die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) an der Leibniz Universität Hannover allen fachlich betroffenen Zielgruppen eine Plattform, um sich über die im Mai 2014 veröffentlichten neuen Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut zu informieren. Von diesem Angebot machten 75 Teilnehmer Gebrauch und nutzten die Tagung als Diskussionsforum für einen fachlichen und interdisziplinären Austausch.

Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Dr. Frank Molder, Leiter des RWA Gebietseigenes Saatgut, Gunzenhausen vermittelte einen allgemeinen Überblick über die Schwerpunkte der neuen Empfehlungen, die den Einsatz von gebietseigenem Saatgut in Form von Regiosaatgut und von naturraumtreuem Saatgut regeln sollen. Nach einer gemeinsamen Einführung mit Definitionen und Hinweisen zur Auswahl der geeigneten Herkunftsqualitäten und Einsatzgebiete werden zum Einen die Grundlagen des Regiosaatgut-Konzeptes behandelt sowie Mischungslisten für Regiosaatgut (RSM Regio) vorgeschlagen. Zum Anderen erfolgt zum Thema "Naturraumtreues Saatgut" die Vorstellung der zu Grunde liegenden naturräumlichen Gliederung sowie der hierfür geeigneten Übertragungsverfahren, zum Beispiel mit Mähgut, Druschgut, Oberboden oder Vegetationssoden. Wegen diesen dem Stand der Technik angepassten Regelungen zum Übertrag von Diasporengemischen wurden die FLL-Empfehlungen für Besondere Begrünungsverfahren aus dem Jahre 1999 mit Herausgabe des Weißdruckes der neuen Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut ersetzt.

Weiterhin erläuterte Molder den maßgebenden rechtlichen Rahmen: Bei Begrünungen in der freien Natur besteht gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz von 2010 ein Genehmigungsvorbehalt gegen die Verwendung von Pflanzen gebietsfremder Arten (BNatSchG §40 Abs.4). Eine Ausnahme bildet der Anbau von Pflanzen in der Forst- und Landwirtschaft. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 1. März 2020 wird diese Regelung verbindlich. Ziel der naturschutzrechtlichen Vorgabe ist der Schutz vor Florenverfälschung und die Erhaltung der Biologischen Vielfalt. Zur Auslegung des Begriffes "freie Natur" bestehen bis dato keine klaren Rechtsvorschriften. Jedoch beziehen verschiedene einschlägige Leitfäden und Fachartikel die "freie Natur" auf den gesamten Außenberreich außerhalb von Siedlungsgebieten und einzelnen Siedlungsanlagen. In diesem Sinne wird der Begriff auch im Rahmen der FLL-Empfehlungen verwendet. Eine Veränderung der Flächen durch den Menschen beziehungsweise den Grad der Naturnähe sind daher keine Kriterien zur Abgrenzung der freien Natur. So ist bei Begrünungsmaßnahmen an Verkehrswegen zunächst grundsätzlich gebietseigenes Material zu verwenden. Gegebenenfalls zum Beispiel bauwerksbedingt erforderliche Ausnahmeregelungen können im Rahmen der planrechtlichen Genehmigung formuliert werden.

Neben Qualitätssicherungs- und Prüfkriterien für Regiosaatgut, Pflegehinweisen zu Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut und Hinweisen zur Abnahme sichern vor allem mehrere Musterleistungstexte die korrekte Ausschreibung der Leistung und können damit potenziellen Schadensfällen vorbeugen.

Blick in die Praxis

Martin Degenbeck, Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, erläuterte dazu die entsprechenden Musterleistungstexte zu den einzelnen Begrünungsmaßnahmen, die in den neuen Empfehlungen genannt werden.

Aus Sicht der Ingenieurbiologie führte Lars Obernolte, Europäischer Fachverband für Erosionsschutz und Begrünungen (EFEB) die hohe Bedeutung von gebietseigenem Saatgut für Begrünungsmaßnahmen mit nachhaltigem, pflanzengebundenen Erosionsschutz an Böschungen und Hängen und hier insbesondere im Verkehrswegebau aus. Der zentrale Vorteil bei Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut liegt darin, gleichzeitig grundlegende Anforderungen des Landschaftsbaus und des Naturschutzes erfüllen zu können: "Effektiver Erosionsschutz an Böschungen und Hängen kann nur (will man nicht zu technischen Lösungen greifen) durch Initiierung einer schützenden Pflanzendecke erreicht werden. Obernolte ging auch auf offene Fragen bei der Eignung von Zuchtsorten-Saatgut und gebietseigenem Saatgut sowie auf eine Klärung des Begriffes "freie Natur" ein, die im abschließenden Erfahrungsaustausch aufgegriffen wurden.

Aus Sicht des Arten- und Naturschutzes kommentierte Prof. Klaus Werk, Hochschule Geisenheim University und stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz (BBN) die neuen Empfehlungen. Als ein Hauptziel des Naturschutzes nannte er den Erhalt der biologischen Vielfalt sowohl im regionalen und standörtlichen Artenspektrum als auch hinsichtlich der genetischen Diversität. Von zentraler Bedeutung sei dabei der Schutz für bestehende besondere Standorte und der darauf abgestellten Artenvielfalt vor erheblichen Veränderungen (beispielsweise Gewässer und Auen). Zum anderen seien bei der Neubegrünung von Vegetationsflächen in der freien Natur durch Verwendung von gebietseigenem Saatgut diese Potenziale schonend zu nutzen und zu vermehren. FLL

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