ZVG, BdB, BGL aktualisieren Richtlinien
Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten aktualisiert
"Die neuen Empfehlungen bieten den Gartenbaubetrieben und Fachleuten aus dem Bereich der Planung auch Handlungsempfehlungen, die sie bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen", erklärte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär, Dr. Hans Joachim Brinkjans. Die beteiligten Verbände betrachten die Empfehlungen zugleich als Selbstverpflichtung und Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland.
Zum einen werden die Pflanzenarten, die laut EU-Verordnung Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 als invasiv eingestuft werden, aufgelistet. Sie dürfen weder kultiviert noch verbreitet werden. Zum anderen wird die Auswahl von Pflanzen, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als invasiv oder potenziell invasiv bewertet wurden, beschrieben und beurteilt. Darunter finden sich zahlreiche Arten, die im Gartenbau teilweise von Bedeutung sind. cm/ZVG
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