Erbschaftssteuerregelung ist verfassungswidrig

Steuerrecht
Bedingungslos oder ungeprüft wird es keine Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer mehr geben, entschieden die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Foto: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Steuerprivilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, urteilten die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin kann das alte Recht weiter angewendet werden.

"Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien", sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Art und Weise sowie Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.

So seien 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Mrd. Euro in Anspruch genommen worden, während der Fiskus in diesem Jahr nur 4,3 Mrd. Euro Erbschaftsteuer eingenommen habe.

Nach den seit 2009 geltenden Ausnahmen können Firmenerben beim Übergang des Unternehmens von den Steuern teilweise oder sogar ganz befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist. Besondere Vorteile gelten für Firmen mit bis zu 20 Angestellten.

Die Richter beurteilten die Vorschriften aus mehreren Gründen als vertfassungswidrig. Kleine Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeitern würden in unzulässiger Weise begünstigt, da diese Firmen den Erhalt der Arbeitsplätze nicht nachweisen müssten.

Weil zudem über 90 Prozent aller deutschen Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter haben, sei die Grenze zu hoch angesetzt. Für große Unternehmen verlangt das Bundesverfassungsgericht eine sogenannte Bedürfnisprüfung, also den Nachweis, dass die Firmenerben die Steuerverschonung brauchen, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Richter gestanden dem Gesetzgeber bei der Neuregelung einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. "Es steht ihm frei, an seiner bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten Punkte zu korrigieren", sagte Kirchhof. Er könne die Erbschaftsteuer auch völlig neu strukturieren. Das Bundesfinanzministerium will Anfang 2015 mit den Ländern das weitere Verfahren für die gebotenen gesetzlichen Änderungen besprechen. Dabei will es an einer verfassungskonformen Begünstigung übertragenen betrieblichen Vermögens festhalten. iwd/dpa

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