Erbschaftsteuer: Ex-Verfassungsrichter übt scharfe Kritik

Recht und Normen
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio von der Universität Bonn kritisiert die geplante Einbeziehung von Privatvermögen der Firmenerben zur Zahlung der Erbschaftsteuer. Foto: Dontworry, CC BY-SA 3.0

Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums für die Erbschaftsteuerreform in einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Nach Auffassung des Direktors des Instituts für Öffentliches Recht an der Universität Bonn bergen sowohl die geplante Einbeziehung von Privatvermögen der Firmenerben zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen als auch die neue Abgrenzung von betriebsnotwendigem Vermögen große verfassungsrechtliche Risiken.

Als "sehr problematischen und verfassungsrechtlich bedenklichen Weg" stuft Di Fabio die vom Finanzministerium geplante Bedürfnisprüfung für eine Verschonung des Betriebsvermögens ein, die auf die Vermögenssituation des Erben abstellt. Die allgemeine Vermögenssituation des Erwerbenden könne keine Rolle spielen, weil sie mit dem Erwerb unverbunden ist, führt er aus: "Das wäre etwa so, als wenn bei der Einkommensteuer nicht nur andere Erträge eines Steuerjahres, sondern auch die Vermögenswerte selbst berücksichtigt würden, etwa um einen 'gerechten' Steuersatz zu ermitteln." Das Vorhaben des Ministeriums, das verschonungswürdige betriebsnotwendige Vermögen anders zu definieren, sei außerdem "anfällig für die vom Gericht gerügte Gestaltungsanfälligkeit", so der Staatsrechtler in dem 84 Seiten langen Gutachten.

Als rechtskonform bezeichnete Di Fabio dagegen das von der Stiftung Familienunternehmen vorgelegte Alternativmodell. Es erhalte die unbeanstandet gebliebenen Teile des geltenden Verschonungsmodells und verändere die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Teile "angemessen". Verfassungsmäßig unbedenklich sei vor allem die vorgeschlagene Grenze von 120 Millionen Euro als Übertragungswert, ab der die Bedürfnisprüfung ansetzen soll. Das Bundesfinanzministerium möchte den Bedarf an einer Verschonung bereits ab 20 Millionen Euro Übertragungswert prüfen. cm

Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums für die Erbschaftsteuerreform in einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Nach Auffassung des Direktors des Instituts für Öffentliches Recht an der Universität Bonn bergen sowohl die geplante Einbeziehung von Privatvermögen der Firmenerben zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen als auch die neue Abgrenzung von betriebsnotwendigem Vermögen große verfassungsrechtliche Risiken.

Als "sehr problematischen und verfassungsrechtlich bedenklichen Weg" stuft Di Fabio die vom Finanzministerium geplante Bedürfnisprüfung für eine Verschonung des Betriebsvermögens ein, die auf die Vermögenssituation des Erben abstellt. Die allgemeine Vermögenssituation des Erwerbenden könne keine Rolle spielen, weil sie mit dem Erwerb unverbunden ist, führt er aus: "Das wäre etwa so, als wenn bei der Einkommensteuer nicht nur andere Erträge eines Steuerjahres, sondern auch die Vermögenswerte selbst berücksichtigt würden, etwa um einen 'gerechten' Steuersatz zu ermitteln." Das Vorhaben des Ministeriums, das verschonungswürdige betriebsnotwendige Vermögen anders zu definieren, sei außerdem "anfällig für die vom Gericht gerügte Gestaltungsanfälligkeit", so der Staatsrechtler in dem 84 Seiten langen Gutachten.

Als rechtskonform bezeichnete Di Fabio dagegen das von der Stiftung Familienunternehmen vorgelegte Alternativmodell. Es erhalte die unbeanstandet gebliebenen Teile des geltenden Verschonungsmodells und verändere die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Teile "angemessen". Verfassungsmäßig unbedenklich sei vor allem die vorgeschlagene Grenze von 120 Millionen Euro als Übertragungswert, ab der die Bedürfnisprüfung ansetzen soll. Das Bundesfinanzministerium möchte den Bedarf an einer Verschonung bereits ab 20 Millionen Euro Übertragungswert prüfen. cm

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektmanager (m/w/d) für Moorbodenschutz , Osterholz-Scharmbeck  ansehen
Professur (W2) für das Lehrgebiet Wald- und..., Göttingen  ansehen
Projektleiter*in (m/w/d) gesucht!, Gronau-Epe  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen