Erbschaftsteuer: Vermittlungsausschuss erzielt Einigung

Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach über siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im September einen Kompromiss. Auch künftig werden mittelständische Betriebserben unter bestimmten Bedingungen kaum Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung. Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke zum Beispiel von Brauereien.

Unverändert entfällt für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten die Lohnsummenprüfung zur Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Betriebe zwischen sechs und 15 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen nach fünf Jahren erhalten haben, um von einer ermäßigten Erbschaftssteuer zu profitieren. Nach sieben Jahren und dem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme entfällt die Erbschaftssteuer ganz.

Erst für Unternehmensvermögen ab 26 Millionen Euro je Erbfall ist eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder alternativ ein Verschonungsabschlagsmodell vorgesehen. Ab dieser Grenze müssen die Steuerbehörden den Verschonungsbedarf genauer prüfen. Der Betriebserbe muss belegen, dass die Zahlung der Erbschaftsteuer ihn überfordern würde. Dabei muss er auch sein Privatvermögen offenlegen. Steuerzahlungen aus dem Privatvermögen können gestundet werden. Das soll aber nur noch sieben Jahre lang möglich sein. Lediglich im ersten Jahr wird die Stundung zins- und tilgungsfrei sein.

"Es ist zwar nicht unsere Wunschlösung, aber mit dem Kompromiss können unsere Betriebe leben", kommentierte August Forster, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau den Erbschaftsteuer-Kompromiss. Damit sei eine "für alle unerfreuliche Hängepartie beendet" und die Betriebe hätten endlich Rechts- und Planungssicherheit, die sie im Rahmen der Erbfolge dringend benötigten. Forster geht davon aus, dass der Bundestag und der Bundesrat der Reform nun schnell zustimmen werden. cm

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