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Erwerbsminderungsrentner werden nicht länger benachteiligt

Der Deutsche Bundestag hat im November mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Rentenpaket 2019 beschlossen. Es soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die finanzielle Benachteiligung von Erwerbsminderungsrentnern soll damit beendet werden. Der Zugang zu dieser Rente bleibt jedoch unvermindert schwierig. Anders als bisher sollen Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, künftig so behandelt werden, als wenn sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten. Dazu wird die sogenannte Zurechnungszeit nach § 253a SVGB VI in der Erwerbsminderungsrente deutlich erhöht. Bisher sollte sie die Lücke zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und der Regelaltersgrenze auffüllen helfen. Nun wird sie komplett geschlossen.

Das Ende der Zurechnungszeit wird dazu ab Januar in einem Schritt von 62 Jahren und drei Kalendermonaten auf 65 Jahre und acht Kalendermonate verlängert. Ab Januar 2020 wird das Ende der Zurechnungszeit in Monatsschritten parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre steigen. Nach übereinstimmenden Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wird das zu einer Erhöhung des Rentenanspruchs für betroffene Neurentner im Schnitt um mehr als 100 Euro monatlich führen. Ihre Bezüge werden damit bei voller Erwerbsminderung über der Grundsicherungsschwelle liegen.

Für Betroffene bleibt es jedoch unvermindert schwierig, eine Erwerbsminderungsrente zu erlangen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wurden im vergangenen Jahr 43 Prozent der 344 467 erledigten Anträge negativ beschieden. 2016 waren 42,4 Prozent der Anträge abgelehnt worden. cm

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