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EU-Parlament: Keine Mautpflicht für leichte Lkw

LKW Nutzfahrzeuge
Leichte Lkw wie dieses Fahrzeug mit 6,5t zulässigem Gesamtgewicht bleiben von der Mautpflicht ausgenommen. Foto: Joachim Kohler Bremen, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Das Europäische Parlament in Straßburg hat die Straßenbenutzungsgebühren für Lkw reformiert. Dabei ging es vor allem um eine Abschaffung des Vignetten-Systems und die europaweite Einführung des Mautsystems bis 2030. Eine Erweiterung der Mautpflicht auf die in der grünen Branche verbreiteten leichten Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t wird es jedoch nicht geben.

Der Abstimmung gingen jahrelange Diskussionen über eine mögliche Ausweitung der Maut auf leichte Lkw voraus. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- uns Sportplatzbau (BGL) und der europäische GaLaBau-Verband hatten bei den Straßburger Parlamentariern von Anfang an mit Nachdruck für eine Ausnahme der kleinen und mittleren GaLaBau-Betriebe geworben.

"Eine Erweiterung der Mautpflicht hätte auch für den GaLaBau erhebliche Kosten mit sich gebracht. Unsere Betriebe sind in ihrer Region tätig und haben keine Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die EU hier keine neue finanzielle Belastung schafft", kommentiert BGL-Präsident Lutze von Wurmb. In Deutschland ist das mautpflichtige Streckennetz im Vergleich zu anderen großen Flächenstaaten der Europäischen Union (EU) mit rund 52.000 km sehr groß, weil es neben Autobahnen auch die Bundesstraßen umfasst. Die jetzt vom EU-Parlament verabschiedete Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, außerhalb des Transportgewerbes Regelungen zu treffen.

Teil des Parlamentsbeschlusses sind auch Regelungen für umweltfreundlichere Straßennutzungsgebühren: Ab 2026 werden die EU-Länder unterschiedliche Gebührensätze für Lkw und Busse auf der Grundlage von CO2-Emissionen einführen müssen. Für Lieferwagen und Kleinbusse sollen dann unterschiedliche Gebührensätze nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs eingeführt werden. BGL

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