Künftig auch für Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen Gesamtgewicht?

EU-Parlament will die Tachographenpflicht ausdehnen

Politik und Verbände
Künftig sollen auch Kleintransporter ab 2,4 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden. Foto: Neue Landschaft

Das Europäische Parlament will die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausdehnen. Davon wären allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Die meisten davon gehören kleinen und mittleren Unternehmen, darunter viele aus dem Garten- und Landschaftsbau. Für sie kann es teuer werden und auch der bürokratische Aufwand wäre nicht unerheblich.

Bisher waren von der Pflicht, einen Fahrtenschreiber einzubauen, nur Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen betroffen. Nun sollen auch Kleintransporter mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen. Das ist nicht ganz billig: Für den Einbau des Geräts fallen pro Fahrzeug rund 1500 Euro an. Hinzu kommen die Kosten für die Anschaffung von fahrergebundenen Chipkarten, der Kauf einer Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs- und Auslesepflichten. Außerdem müssten die Mitarbeiter zur Bedienung des neuen Geräts geschult werden.

Das wird teuer: Einbau, Software, Schulung

Das EU-Parlament will mit der Neuregelung der Tachographenpflicht die Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr besser kontrollieren. Spediteure- und andere Logistikunternehmen hatten ihre Dokumentationspflichten bei leichten Lkws in der Vergangenheit immer wieder umgangen, indem sie Kleintransporter ohne Fahrtenscheiber einsetzten, um "Just-in-Time"-Verträge zu erfüllen. Das Ergebnis: Fahrer saßen dann zu lange hinter dem Steuer und gefährdeten in übermüdetem Zustand sich und andere Verkehrsteilnehmer.

BGL protestiert gegen Rechts-Verschärfung

Alles das gilt für den Garten- und Landschaftsbau nicht. Die kleinen und mittleren Unternehmen der grünen Branche beschäftigen keine Berufsfahrer. Sie arbeiten in der Regel regional und transportieren lediglich ihre Mitarbeiter und Arbeitsmaterialien auf kurzem Wege zur Baustelle. Von ihnen geht also keine Gefahr aus. Alle ihre branchentypischen Nutzfahrzeuge mit hohem Aufwand zu kontrollieren, ist genau genommen unverhältnismäßig.

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Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat deshalb gegen die Verschärfung der Tachographenpflicht gegenüber den deutschen Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments vehement protestiert. "Gerade wenn die EU immer wieder eine mittelstandsfreundliche Politik verspricht, muss sie sich daran messen lassen", kritisierte Thomas Krämer, Leiter Vertreter des BGL in Brüssel und Berlin.

Klare Ausnahmen für KMU gefordert

Der Europäischen Union schien das bisher durchaus bewusst gewesen zu sein, denn für Lkw über 3,5 Tonnen gilt eine sogenannte Handwerkerausnahme. Danach fallen Handwerker und Landschaftsgärtner bei Fahrten innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den Firmensitz nicht unter die Tachographenpflicht, sofern sie nur eigene Materialien transportieren, der Fahrer nicht hauptberuflich Fahrzeuge lenkte und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

Am 4. Juni hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments nun die Ausdehnung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beschlossen aber zugleich die Kritik des BGL und des Handwerks aufgegriffen: Leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen sollen von der Pflicht nur dann erfasst werden, wenn sie "im grenzüberschreitenden Verkehr" im Einsatz sind.

Eine Ausnahme soll auch für Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen gelten, wenn sie im Werkverkehr unterwegs sind und das Fahren nicht die Haupttätigkeit der Person ist, die am Steuer sitzt.

Ausdehnung der Tachographenpflicht streichen

Für den BGL geht das aber nicht weit genug. Krämer: "Wir erwarten von den Abgeordneten, dass sie dem Impuls, die staatliche Kontrolle immer weiter auszudehnen nicht nachgeben und die Tachographenpflicht für Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ersatzlos streichen."

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. In diesem Monat steht noch eine Abstimmung im Plenum des Europaparlaments an. Voraussichtlich nach der Sommerpause starten die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der Kommission. Dort könnten immer noch Belastungen durch die Hintertür eingeführt werden, sagt Krämer: "Der Trend zur Verschärfung ist eindeutig."

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