EU verschärft Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Sägen
Motorsägen werden zu den ersten Geräten zählen, die ab 2019 neue Abgasnormen erfüllen müssen.

Die Emissionsgrenzwerte für Diesel- und Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte sollen verschärft werden. Dazu zählen neben Rasenmähern und Motorsägen auch Bagger und Kompressoren. Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der bereits ab 2019 neue Regelungen für bestimmte Leistungsklassen festlegt. Davon betroffen sein werden zunächst Motoren < 37 kW, die teilweise ohne einen Zwischenschritt von Stufe IIIA auf Stufe V gebracht werden sollen.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission entsprechen die in den 1990er Jahren konzipierten Stufen für Emissionsgrenzwerte nicht mehr dem Stand der Technik. Die Grenzwerte für bestimmte Motorenkategorien würden nicht zueinander passen. Die neue Verordnung soll nun dem technischen Fortschritt Rechnung tragen. Neben Grenzwerten für Partikelmassen werden nun auch Grenzwerte für die Partikelanzahl berücksichtigt.

Die den Länderparlamenten zur Stellungnahme vorgelegte neue Verordnung soll 28 nationale Rechtsvorschriften ersetzen und eine EU-Richtlinie mit 15 Anhängen aufheben. Der Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA) hat die Einführungsfristen des Verordnungsentwurfs als zu kurzfristig kritisiert. Die von der Kommission vorgesehenen drei Jahre zwischen der Veröffentlichung der Verordnung Anfang 2016 bis zum Stichtag der Vorschriften, dem 1. Januar 2019, sei mit Blick auf die Entwicklungszeiträume von fünf Jahren viel zu knapp bemessen. Für den "Technologiezwang zum Einsatz eines Partikelfilters" seien andere Vorlaufzeiten nötig.

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