Europäischer Gerichtshof: Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden

Arbeitgeber müssen künftig die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, entsprechende Regeln einzuführen. Die erfassten Daten müssen "objektiv, verlässlich und zugänglich sein". Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten sollen so besser eingehalten werden.

"Die Erfassung der Arbeitszeit dient den Arbeitnehmern als Beweis für ihre Leistung und den Behörden und Gewerkschaften zur Kontrolle, ob die Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden", sagte Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Nach EU-Regeln darf die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 48 Std. betragen. Mitarbeiter haben zudem Anspruch auf täglich 11 zusammenhängende Std. Ruhezeit und wöchentlich auf 24 Std. Ruhezeit am Stück. Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verlangt jedoch bisher nur jene Arbeitszeit zu erfassen, die über acht Stunden am Tag hinausgeht.

Die Entscheidung der Luxemburger Richter wird sich auch auf den Garten- und Landschaftsbau auswirken. Zwar werden die Arbeitszeiten der gewerblichen Arbeitnehmer auf der Baustelle mit Tagesberichten bereits präzise dokumentiert. Für flexible Arbeitszeiten von Bauleitern und Büroangestellten, die oft auf Vertrauensbasis geleistet werden, gilt das jedoch nicht. Sie müssen bald genau erfasst werden. Ohne eine digitale Zeiterfassungs-Software auf Smartphones, Tablets oder Desktop-Computern der betreffenden Mitarbeiter werden GaLaBau-Betriebe dann nicht mehr auskommen.

Entsprechend kritisch äußerte sich Lutze von Wurmb, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL). Die EuGH-Entscheidung gehe "an den Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt vorbei", sagte er, sie könne "zu mehr Bürokratie führen und damit die Arbeitskosten erhöhen". Jedoch erwarte der Branchenverband von Gerichtsentscheidung keine großen Auswirkungen für die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, vor Änderungen am deutschen Arbeitszeitgesetz zunächst Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern zu führen. Es müsse allerdings klar sein, dass bestehendes Recht auch durchgesetzt werde. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte, die EuGH-Entscheidung dürfe keine Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen, die flexibel arbeiten. Auch künftig gelte: "Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen." Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dagegen lobte, dass das Gericht der "Flatrate-Arbeit" einen Riegel vorgeschoben habe.

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