Fachkräftezuwanderung: Verbände kritisieren Gesetzentwürfe

Fachkräftesicherung
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Fachkräfteeinwanderung ganz einfach. Die Betroffenen Verbände sehen das etwas anders. Grafik: BMAS

Die Regierungsentwürfe zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung haben bei den betroffenen Verbänden unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Währen der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Gesetzesinitiativen überwiegend begrüßt, werden sie von der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS), der unter anderem der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDJK), der Caritasverband und das Kolpingwerk angehören, scharf kritisiert. Der ZVG lobte die Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Einwanderung von Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung oder ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen. "Insbesondere die Ausweitung der Ausbildungsduldung auf die staatlich anerkannte Helferausbildung ist der richtige Weg", erklärte der ZVG. Allerdings werde die staatlich anerkannte Helferausbildung nur unter der Maßgabe einbezogen, wenn daraufhin eine qualifizierte Ausbildung in einem Engpassberuf folgt.

Aus Sicht des ZVG sollte diese Maßgabe gestrichen werden, so wie bereits im Regierungsentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. "Im Sinne einer bundeseinheitlichen Anwendungspraxis wäre dies nur eine logische Konsequenz, denn der Gärtnerberuf ist kein Engpassberuf", erklärte Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung.

Die Katholische Jugendsozialarbeit kritisierte demgegenüber, das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz werde die Probleme junger Geflüchteter in Deutschland nicht lösen, sondern sie teilweise nach verschärfen. "So wird die Identitätsklärung bereits vor Erteilung einer Ausbildungsduldung zwingend vorgeschrieben und soll nur bis maximal sechs Monate nach Einreise möglich sein." Das werde aber für viele junge Menschen, die niemals amtliche Papiere ihres Herkunftsstaates besessen hätten, unmöglich sein, sodass die Erteilung einer Ausbildungsduldung trotz guter Integrationsleistungen ausgeschlossen wäre.

Die KJS kritisiert außerdem, dass Schulbesuch und Studium auch künftig nicht als Integrationsleistung anerkannt würden, die in einen sicheren Aufenthaltsstatus münden. Ein Spurwechsel junger Menschen aus dem Asylverfahren in die Arbeitsmigration mit ordentlichem Aufenthaltstitel bleibe weiterhin sehr schwierig und lediglich über den Weg der Duldung möglich.

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