Fahrtenbuch nicht pauschal für alle Firmenfahrzeuge

Fahrtenbücher Recht und Normen
Für sämtliche Fahrzeuge ein Fahrtenbuch aufzuerlegen, obgleich nur mit einem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, ist unverhältnismäßig. Foto: Moritz Lösch/Neue Landschaft

Wenn eine Ordnungsbehörde einem Betrieb für sämtliche Fahrzeuge ein Fahrtenbuch auferlegt, obgleich nur mit einem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, so ist das unverhältnismäßig und damit fehlerhaft. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz im Dezember entschieden (VG Mainz, 3 L 1482/15.MZ). Im verhandelten Fall muss die Firma ein Fahrtenbuch führen, aber nur für das betroffene Kfz.

Zwar bleibt die Anordnung eines Fahrtenbuchs eine Ermessensentscheidung der Ordnungsbehörde. Für eine Auflage, die alle Betriebsfahrzeuge betrifft, hätte sie jedoch Ermittlungen über die Art und den Umfang des Fahrzeugparks anstellen müssen. Im konkreten Falle ging es dabei immerhin um fünf weitere Fahrzeuge.

Außerdem hätte sie abschätzen müssen, ob mit den übrigen Fahrzeugen ebenfalls unaufklärbare Verkehrsverfehlungen zu erwarten sind. Die Behörde hatte vor ihrer Entscheidung jedoch weder ermittelt, noch irgendeine Abschätzung vorgenommen. Das Führen eines Fahrtenbuches wird Betrieben immer dann auferlegt, wenn der Halter nach schweren Verkehrsverstößen oder größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen keine Angaben machen kann oder will, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls tatsächlich gefahren hat. Das will der Gesetzgeber nicht. "Die Geschäftsleitung muss zumindest in der Lage sein, der Ermittlungsbehörde die Firmenangehörigen zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug zugerechnet werden kann", so das Verwaltungsgericht Mainz. "Es kann nicht Aufgabe der Behörde sein, innerbetriebliche Vorgänge aufzuspüren, denen die Geschäftsleitung weitaus näher steht." Das Fahrtenbuch soll an die innerbetriebliche Aufklärungspflicht erinnern und im Wiederholungsfall belegen, wer hinter dem Steuer saß. Wird ein Fahrtenbuch zum ersten Mal angeordnet, muss es in der Regel sechs Monate lang geführt werden. cm

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