Bundesverfassungsgericht stellt Steuerprivilegien infrage

Familienunternehmen versuchen ihr Vermögen zu retten

Deutschlands Familienunternehmen versuchen, ihr Betriebsvermögen vor dem Zugriff des Fiskus zu retten. Voraussichtlich bleibt ihnen nur noch wenig Zeit, um ihr Betriebsvermögen ohne Schaden auf die nächste Generation zu übertragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat signalisiert, dass es beabsichtigt, die vor fünf Jahren von der Großen Koalition eingeführte steuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen im Erbschaftsfalle wieder zu streichen. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung wird im kommenden Herbst gerechnet.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Gärtnermeister*in bzw. Fachagrarwirt*in / ..., Köln  ansehen
Sachbearbeiter*in Gewässerbau in der Abteilung..., Giessen  ansehen
Projektleiter*in (m/w/d) gesucht!, Gronau-Epe  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Richter bezweifeln Verschonungsabschlag

In einer ersten mündlichen Verhandlung zur Erbschaftssteuer im Juli stellten die Karlsruher Richter den Umfang der Verschonung von Betriebsvermögen infrage. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof kritisierte, die seit 2009 geltenden Regelungen öffneten "einen breiten Raum für eine Steuervermeidung bis hin zur völligen Steuerbefreiung". Mehrere seiner Kollegen fragten, ob der Gesetzgeber nicht über das Ziel hinausgeschossen sei und ob Unternehmenserben gegenüber anderen Steuerzahlern nicht überprivilegiert seien. Ähnlich hatte bereits der Bundesfinanzhof argumentiert und 2012 das Verfassungsgericht angerufen.

Gemeint sind der 2009 in das Erbschaftssteuerrecht eingeführte "Verschonungsabschlag" und der "Abzugsbetrag" für betriebliches Vermögen: Nach der Verschonungsregel bleibt 85 Prozent des übertragenen Unternehmensvermögen steuerfrei, wenn der Nachfolger es mindestens fünf Jahre fortführt und eine bestimmte Lohnsumme nicht unterschreitet. Wenn das Unternehmen länger fortgeführt und eine strengere Lohnsummengrenze eingehalten wird, kann auch ein größeres unternehmerisches Vermögen vollständig unbelastet an die nächste Generation übergeben werden. Der nicht unter diese Regel fallende Teil des Betriebsvermögens bleibt unbelastet, wenn der Wert des Vermögens insgesamt 150.000 Euro nicht übersteigt (Abzugsbetrag).

Die Schenkungen steigen drastisch an

Das alles steht nun auf der Kippe. Eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Auftrage des Bundesfinanzministeriums zeigt, wie immer mehr Familienunternehmen die Möglichkeiten des geltenden Rechts zu nutzen, solange die Tür noch offen steht. 2008 betrug der Wert der gesamten steuerlich erfassten Erbschaften und Schenkungen etwas mehr als 35 Mrd. Euro. 2011 wuchs er auf knapp 54 Mrd. Euro, 2012 waren es gut 74 Milliarden Euro.

Der Anstieg beruht nicht zuletzt auf dem nach noch geltendem Recht steuerbegünstigten Vermögen. 2009 betraf dies 70 Fälle mit einem Wert von 240 Mio. Euro. Im folgenden Jahr wurden daraus knapp 3000 Fälle und etwa 5 Mrd. Euro, 2011 waren es 7000 Fälle und 19 Mrd. Euro. 2012 wurden von der Statistikbehörde 10 600 Fälle mit fast 40 Mrd. Euro registriert, davon entfielen allein 24Mrd. Euro auf den Verschonungsabschlag für das Betriebsvermögen. Hinzu kamen 7,6 Mrd. Euro aus dem Abzugsbetrag von 150.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Der Destatis-Auswertung zufolge sind vor allem die Schenkungen in die Höhe geschnellt.

Für einige Unternehmen wird es eng

Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Abschaffung des Verschonungsabschlags und des Abzugsbetrags verlangen, könnte es für einige Familienunternehmen eng werden. Die Erbschaftssteuer ist eine Substanzsteuer. Ihre Bemessungsgrundlage ist nicht der laufende Ertrag, sondern bestehende, vielfach immobile Vermögenswerte. Ein Unternehmen kann also wertvoll, aber knapp bei Kasse sein, was im Erbfall die Erben überfordert. Es gibt Fälle, in denen Unternehmenserben ihr Erbe ausgeschlagen haben, der Betrieb danach verkauft, zerschlagen oder systematisch ausgeweidet wurde. 60 Prozent der Familienunternehmer gaben in Umfragen ihrer Verbände an, ohne eine Steuerbegünstigung im Erbschaftsfalle müssten sie Investitionen herunterfahren. 52 Prozent erklärten, sie seien dann gezwungen Arbeitsplätze abzubauen.

Über 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind in Familienbesitz. Bei ihnen arbeiten 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Demgegenüber bringt die Erbschaftsteuer dem Staat lediglich 4,5 Milliarden Euro im Jahr ein. Das ist weniger als ein Prozent des gesamten Steueraufkommens.

cm

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen