Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten.Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten - aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15....
Dieser Artikel erschien in der Ausgabe NEUE LANDSCHAFT 07/2020 .
Alle Anbieter auf LLVZ.de
ansehen
https://llvz.de/index.php?id=52&tx_pvnews_pi1[hero]=true&tx_pvnews_pi1[unterthema]=301++417&no_cache=1