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Weil man als Auftraggeber - insbesondere als privater Auftraggeber - zu wenig Fachkenntnis hat, bedient man sich häufig eines Sachverständigen, der vermutete Mängel feststellen soll. Wie die Praxis zeigt, werden Sachverständigengutachten, die von einem sogenannten Privatgutachter und nicht von einem durch ein Gericht beauftragten Sachverständigen festgestellt werden, oft in Zweifel gezogen. Kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Streit vor Gericht, zeigt die Erfahrung, dass man außergerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten nicht...