Forschung und Entwicklung

FFL-Aufruf zur Einsendung neuer Schadensfälle

Seit vielen Jahren bietet die FLL mit der publizierten Schadensfallsammlung für den Garten- und Landschaftsbau kurz und prägnant zusammengefasste Beispiele für typische Schäden bei landschaftsgärtnerischen Bauleistungen. Diese Sammlung aus Negativ-Beispielen soll Anwendern als Hilfestellung zur Vermeidung von unsachgemäßer Ausführung dienen und eine Qualitätssicherung von Baumaßnahmen fördern.

Die fortschreitende Entwicklung und Einführung von Baustoffen, neuen Bauweisen oder innovativen Produkten sowie die Fortschreibung relevanter Regelwerke und Normen veranlasst die FLL, die Schadensfallsammlung erneut zu überarbeiten. Geplant ist die nunmehr fünfte aktualisierte Auflage dieser Veröffentlichung. Um diese Auflage zusammenzustellen, benötigt die FLL neue und praxisnahe Schadensfälle und ruft daher auf, geeignete Beispiele einzureichen. Was zeichnet einen publizierfähigen Schadensfall aus? Ein reich bebilderter Schadensfall inklusive Sachverständigengutachten, der in einer Kurzfassung dargestellt und veröffentlicht werden kann.

Gesucht werden Schadensfälle in den folgenden Bereichen: Grund- und Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Wasserrückhaltung und Versickerung, Wege-, Platz- und Straßenbau, Mauerbau, Treppenbau, Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung, Holzbau, Bewässerungsanlagen, Wasseranlagen, Vegetationstechnik, Spiel- und Sportplatzbau, Stahlbau, Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen.

Wer geeignete Schadensfälle einreichen möchte oder Fragen zur Eignung eines konkreten Falls hat, wendet sich bitte an Alice Stahl, die unter a.stahl@fll.de oder telefonisch unter +49 228 965010-14 zu erreichen ist. FFL

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