Nach der Entscheidung in Karlsruhe

Finanzministerium für minimal-invasive Erbschaftsteuerreform

Steuerrecht
Steuer-Abteilungsleiter Michael Sell vom Bundesfinanzministerium erläuterte die anstehenden Veränderungen bei der Erbschaftsteuer. Foto: Stiftung Familienunternehmen

Das Bundesfinanzministerium will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer "zügig und minimalinvasiv" umsetzten. Das kündigte Steuer-Abteilungsleiter Michael Sell auf einer Veranstaltung der Stiftung Familienunternehmen in Berlin an. Das Gericht hatte im Dezember die Verschonung von Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer in der gegenwärtigen Form für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Reform bis Juli 2016 aufgetragen.

"Um die Osterzeit" solle ein entsprechender Kabinettsentwurf verabschiedet werden, sagte Sell. Die Reform könne dann mit dem Jahreswechsel 2015/16 in Kraft treten. Der Spitzenbeamte wies Forderungen aus der Politik zurück, die Gelegenheit zu nutzen, um das Erbschaftsteueraufkommen zu erhöhen. Die Erbschaftsteuer habe an den gesamten Steuereinnahmen der Bundesrepublik traditionell nur einen geringen Anteil. Das solle auch künftig so bleiben.

Weil das Verfassungsgericht bemängelt hatte, dass nach den gegenwärtigen Regeln sämtliche Unternehmen bis 20 Mitarbeiter ohne eine Arbeitsplatzgarantie von der Erbschaftsteuer ausgenommen werden, will das Finanzministerium diese Freigrenze nun auf eine Lohnsumme bis maximal eine Million Euro festlegen. Kleinunternehmen, die auf eine höhere Lohnsumme kommen, sollen einen Arbeitsplatzschutz für sieben Jahre sicherstellen, sagte Sell. Auf die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an der steuerlichen Privilegierung großer Familienunternehmen im Erbschaftsfalle will das Bundesfinanzministerium mit einer 100-Millionen-Schwelle beim Unternehmenswert reagieren. Betriebe oberhalb dieser Schwelle könnten beispielsweise durch eine zehnjährige Stundung verschont werden, so Sell. Wer eher zahle, erhalte dann eine günstigere Quote. Auch eine Verlängerung der Arbeitsplatzsicherung über fünf bis sieben Jahre hinaus sowie eine verlängere Standortgarantie seien als Gegenleistungen für eine Verschonung bei der Erbschaftsteuer denkbar. cm

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