Forschung und Entwicklung

FLL-Gelbdruck Einsatz von Holz und Holzprodukten vorgelegt

Freianlagen Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
Die neuen Empfehlungen fassen die Grundsätze und Anforderungen an den Baustoff Holz und dessen Verwendung im GaLaBau zusammen. Foto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de

Die FLL-"Empfehlungen für die Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau" liegen im Entwurf vor.

Da es in der Vergangenheit zu zahlreichen Schadensfällen an Holzbauwerken im Freiraum gekommen ist, die auf Fehler in der Baukonstruktion und der Holzartenwahl zurückzuführen sind, hatte das FLL-Präsidium die Einsetzung eines neuen Regelwerksausschuss zur Ausarbeitung von normativen Empfehlungen zum Bauen mit Holz im Garten- und Landschaftsbau beschlossen. Seit 2014 tagte der RWA unter Leitung von Wolf Meyer-Ricks in regelmäßigen Abständen und hat Ende September den Gelbdruck fertiggestellt. Das Gremium hat Grundsätze und Anforderungen an den Baustoff Holz und dessen Verwendung im GaLaBau zusammengefasst. Damit sollen für Planer und Ausführende Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie mit den im Handel erhältlichen Holzarten und Baustoffen die fachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Sie sollen eine fundierte Hilfe zum besseren Verständnis für den Baustoff Holz im Freiraum sein und so einen Beitrag zur Vermeidung von zukünftigen Baufehlern leisten.

Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über den Gelbdruck, der seit 28. September vorliegt. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens können Interessierte noch bis zum 28. Dezember dieses Jahres den Gelbdruck bei der FLL anfordern und Einsprüche geltend machen. Die Einsprüche sollen als solche kenntlich gemacht, möglichst nachvollziehbar formuliert und nach Möglichkeit per E-Mail an die FLL-Geschäftsstelle geschickt werden. Der zuständige Regelwerksausschuss wird Anfang 2019 alle Stellungnahmen beraten.

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